Das Justizministerium warnt vor gefälschten Kostenrechnungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren.
In den bisher bekannt gewordenen Fällen wurde in gefälschten Rechnungen auf tatsächliche Gerichtsverfahren (Restschuldbefreiungsverfahren und Vereinsregisterverfahren) Bezug genommen.
Die angegebene internationale Kontonummer IBAN des Zahlungsempfängers lässt auf eine bulgarische Bankverbindung schließen. Auch in Hessen und Bayern sind kürzlich gefälschte Kostenrechnungen aufgetaucht.
Im Verdachtsfall sollte die auf den Kostenrechnungen angegebene IBAN-Nummer kontrolliert werden. Beginnt sie nicht mit DE als Kennzeichnung für eine inländische Bankverbindung, kann das ein Hinweis auf eine Fälschung sein. Das Justizministerium rät zudem, im Zweifel bei der auf der Rechnung angegebenen, ausstellenden Behörde nachzufragen.