Am 1.Juli 2013 wurden die im April dieses Jahres beantragten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen der Flexstrom Gruppe (FlexStrom, Flexgas, Löwenzahn Energie und Optimal Grün) eröffnet. Betroffene Kunden, die noch Geld zu bekommen haben, müssen nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Forderungen, die vor dem 1. Juli 2013 angemeldet wurden, unwirksam sind und im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden können. Eile ist jedoch zunächst einmal nicht geboten. „Die Betroffenen werden im Normalfall bis Ende September vom Insolvenzverwalter angeschrieben und erhalten auf diesem Weg ein vorgefertigtes Anmeldeformular“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wer jedoch bis Mitte Oktober noch keine entsprechende Nachricht erhalten hat, sollte beim Insolvenzverwalter nachhaken.“
Die Insolvenzverwaltung (Kanzlei White & Case) muss alle ehemaligen Kunden, die noch offene Forderungen haben, als Gläubiger der FlexStrom-Unternehmen ermitteln und zur Forderungsanmeldung per Formular auffordern. Dies will die Insolvenzverwaltung bis Ende September erledigt haben. Der so genannte Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über den weiteren Fortgang des Verfahrens wurde auf den 25. September 2013 anberaumt. Betroffene sollten auf das vorgefertigte Anmeldeformular des Insolvenzverwalters warten, rät die Verbraucherzentrale. Dieses Formular ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode versehen und ermöglicht so eine schnelle, sachgerechte Zuordnung und Bearbeitung der Forderungsanmeldung. Jede ordnungsgemäß angemeldete Forderung muss im Verfahren berücksichtigt werden.
„Bei der Größe des Insolvenzverfahrens ist damit zu rechnen, dass der Vorgang einige Wochen in Anspruch nimmt“, so Fehrenbach.
Fragen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrem Energierechtstelefon unter 01805 60 75 60 25 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen maximal 0,42 Euro pro Minute).
Was passiert, wenn die Forderung angemeldet ist?
Nach Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter wird sie in eine Insolvenztabelle beim zuständigen Gericht eingetragen. Der Gläubiger (Verbraucher) erhält dann vom Gericht automatisch den Tabellenauszug zugeschickt. Widerspricht der Insolvenzverwalter der Forderung, so hat der anmeldende Gläubiger nur die Möglichkeit, auf Feststellung seiner Forderung zur Tabelle zu klagen. Im TelDaFax-Insolvenzverfahren war dies häufig der Fall, wenn Verbraucher vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Nachforderungen mit bestehenden Guthaben aufgerechnet haben. Das Verfahren kann durchaus mehrere Jahre dauern. Am Ende wird unter günstigen Umständen eine Quote ausgezahlt. Dabei handelt es sich in der Regel nur um einen Bruchteil der ursprünglichen Forderung, selten bzw. nie ist es die gesamte angemeldete Forderung.
Danach wird das Verfahren aufgehoben. Die Beendigung des Insolvenzverfahrens kann allerdings auch noch Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss durch Einstellung des Verfahrens mangels Masse oder durch Einstellung des Verfahrens bei Masseunzulänglichkeit erfolgen, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Die Verbraucher gehen dann komplett leer aus. Da FlexStrom bei seinen Tarifen vor allem auf ein Vorkasse-Modell setzte, ist es also gut möglich, dass viele der Kunden ihre im Voraus gezahlten Beiträge nicht zurückerhalten werden. Das Gleiche gilt für Guthaben oder versprochene Bonuszahlungen.