Derzeit versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ aus und geben vor, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt.
Zur Rückerstattung müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Sicherheitscode gemacht werden sollen.
Das Hessische Ministerium der Finanzen warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
Für weitere Informationen sei auf einen diesbezüglichen Link der Hessischen Polizei verwiesen: http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/d05/d0570ee1-825a-f…