Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein „Care for Afrika“ mit Sitz in Polch/Landkreis Mayen-Koblenz mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen und öffentliche Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.
„Care for Afrika“ führt öffentliche Spendenaufrufe unter anderem mittels Unterstützungsaktionen (zum Beispiel Spendenlauf) und Warenverkäufen durch und wirbt bei Informationsveranstaltungen unter anderem um Spendengelder für Hilfsprojekte in Afrika.
Trotz mehrfacher Aufforderung ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nur unzureichend nachgekommen, sodass derzeit keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden gegeben ist.
Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtet, alle Beauftragten/Vertragspartner über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Einzug von Geldspenden stoppen.