Im Landschaftsschutzgebiet der Gemarkung Laubenheim (Laubenheimer Ried / Kretzer Weg) wurde an einigen Gehölzen das gefährliche Bakterium Feuerbrand festgestellt.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist informiert und hat die Anordnung zur Rodung der infizierten Gehölze erteilt. Ein solches Vorgehen – Rodung und anschließende Verbrennung – ist das übliche Vorgehen bei diesem gefährlichen Bakterium.
Das Umweltamt hat bereits einen Unternehmer gefunden, der die erforderlichen Gerätschaften zur Beseitigung der feuerbrandinfizierten Gehölze hat. Am Montag beginnen die Maßnahmen.
Folgende Vorgehensweise ist beabsichtigt:
Um die nicht betroffenen Gehölze der Hecke zu schonen, werden vor Ort die befallenen Gehölze mit Wurzel herausgezogen. Diese werden zerkleinert und in der Müllverbrennungsanlage verbrannt. Um dem Artenschutz Rechnung zu tragen, wird vor Ort vor und bei jeder Entnahme der Gehölze nachgesehen, ob bebrütete Nester vorhanden sind. Bei einer ersten Inaugenscheinnahme war kein Nest zu erkennen.
Wird dennoch ein belegtes Nest angetroffen, bleibt dieser Strauch zunächst stehen, die obere Naturschutzbehörde sowie die ADD als anordnende Behörde werden darüber informiert und die weitere Vorgehensweise abgestimmt.