Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für Einjährige ab 1. August – Landrat Brechtel: Landkreis Germersheim ist gut vorbereitet

Bereits seit 2010 hat jedes Kind, das das zweite Lebensjahr vollendet hat (ab 2 Jahre), bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten. Dieser Platz ist beitragsfrei. Der Rechtsanspruch bezieht sich auf ein Vormittags- und Nachmittagsangebot (Teilzeitplatz). Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen durchgängigen Ganztagsplatz.

„Der Landkreis Germersheim ist in der Kinderbetreuung sehr gut aufgestellt“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Auch auf die Neuerungen ab dem 1. August sind wir vorbereitet.“ Ab diesem Zeitpunkt haben Einjährige einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Ab dem 1. August 2013 wird dieser Rechtsanspruch noch erweitert: Von da an hat jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (ein bis zwei Jahre). „Jedoch“, so betonte Kerstin Raithel, Fachberaterin für Kindertagespflege, „richtet sich dieser Anspruch nicht generell auf einen Platz in einer Kindertagesstätte, sondern kann genauso durch einen Platz in der Kindertagespflege abgedeckt werden.“ Jugend- und Sozialdezernent Dietmar Seefeldt ergänzte: „Die Kindertagespflege ist eine besonders familiennahe Betreuungsform. Im Landkreis Germersheim gibt es viele qualifizierte Tagespflegepersonen, die gerne über das Jugendamt vermittelt werden.“

Tagespflegepersonen können flexibel auf die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern eingehen und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Meist bieten sie auch vor und nach den „üblichen“ Öffnungszeiten Betreuung an. Kinder können in der Tagespflege stundenweise, den ganzen Tag oder auch ergänzend zu anderen Betreuungsformen betreut werden. Maximal werden gleichzeitig bis zu fünf anwesende, fremde Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut.

„Die Kindertagespflege stellt einen wesentlichen Bestandteil des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung dar. Die Personen werden entsprechend geschult, sie müssen über eine Pflegeerlaubnis verfügen“, sagte Landrat Brechtel.

Kinder von ein bis zwei Jahren haben zwar einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, dieser ist aber nicht beitragsfrei. Der Beitrag für einen Platz in einer Kindertagesstätte beträgt 164 Euro. Bei mehreren Kindern gibt es eine Beitragsermäßigung. Für einen Platz in der Tagespflege können die Kosten geringer sein, da sich der Beitrag nach den benötigten Betreuungszeiten richtet, z. B. für 20 Stunden pro Woche 94 Euro monatlich.

„Auch für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis ein Jahr), stellt der Landkreis möglichst bedarfsgerechte Plätze bereit“, erklärte Monika Kaarow, Fachberaterin für Kindertagesstätten, „entweder in geeigneten Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege. Voraussetzung ist, dass die Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich zum Beispiel in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden.“

Weitere Informationen gibt es beim Kreisjugendamt Germersheim, 17er Str. 1, Fachberatung Kindertagesstätten Frau Monika Kaarow, Tel. 07274/53-367, E-Mail: m.kaarow@kreis-germersheim.de oder bei der Fachberatung Kindertagespflege Frau Kerstin Raithel, Tel. 07274/53-491, E-Mail: k.raithel@kreis-germersheim.de.