Bauförderung Auch fürs Modernisieren

Mit den beiden Programmen „Modernisierung“ und „Wohneigentum“ unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Bauherren oder Käufer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Darauf weist die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises hin.

Mit der Umsetzung der Wohnraumförderung ist als Förderbank des Landes die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beauftragt. Sie ist Partner und Berater für die Wohnungswirtschaft, für Bau- und Kaufinteressierte, für Modernisierer und für die Kreditwirtschaft in allen Fragen der Wohnraumförderung. So bietet die ISB beispielsweise jungen Familien, die sich für einen Hausbau entscheiden oder eine Eigentumswohnung kaufen möchten, zinsgünstige Darlehen über die Hausbank an. Auch Modernisierungen sind insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der steigenden Energiekosten ein aktuelles Thema.

Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen sowie den Ersatzneubau nach Abriss fördert das Land Rheinland-Pfalz mit Zinsgarantiedarlehen. Der Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung. Die Höhe des Zinsgarantiedarlehens richtet sich neben der Höhe des Haushaltseinkommens und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen auch nach dem Standort des Objektes.

Wer seine Wohnimmobilie modernisieren möchte, kann ein Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank für einen Zinssatz von 1,7 Prozent jährlich beantragen. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums sind Einkommensgrenzen zu beachten. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, barrierefreie Maßnahmen sowie die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnen barrierefreie Maßnahmen stark an Bedeutung.

Im Modernisierungsprogramm bietet das Land auch Investitionszuschüsse in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen müssen, an. Den Zuschuss gibt es nur für bestimmte Maßnahmen. Für Zinsgarantiedarlehen gilt: Im Wohneigentumsprogramm und bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums wird vor Antrag über die Hausbank eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt. Diese Bestätigungen stellen die zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen aus.

Informationen erteilt für den Rhein-Pfalz-Kreis die Kreisverwaltung in Ludwigshafen, Europaplatz 5, (Eigentum: Petra Fiederer, Telefon 0621/5909-444; Modernisierung: Regina Blaufuß, -440). Ansprechpartner für alle Wohnraum- und Wirtschaftsförderprogramme ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131/6172-1991, E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de, Internet www.isb.rlp.de.