Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Heidelberg beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie weist darauf hin, dass rechtzeitig vor der Einrüstung von Gebäuden, dem Anbringen von Netzen oder ähnlichem sowie vor Fassaden- und Dachsanierungen geprüft werden muss, ob von solchen Maßnahmen Tiere betroffen sind, die am Gebäude brüten. Dies gilt unabhängig von möglicherweise notwendigen oder bereits vorliegenden Genehmigungen anderer Stellen.
Insbesondere Mauersegler, die jedes Jahr Ende April/Anfang Mai von ihrem Winterquartier in Afrika in unsere Stadt kommen, nutzen häufig den Traufbereich von Dächern oder sonstige kleine Spalten an Gebäuden, um hier zu brüten. Damit vorgesehene Maßnahmen an Gebäuden wie geplant durchgeführt werden können, ist es wichtig, rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten auf mögliche Brutstellen zu achten. In Zweifelsfällen ist ein Vogelexperte hinzuzuziehen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind neben anderen hier heimischen Tierarten auch die an Gebäuden brütenden Vogelarten wie z. B. Mauersegler, Schwalben und Haussperling besonders geschützt. Dies bedeutet, dass die Tiere oder ihr Gelege nicht beeinträchtigt werden dürfen. Ebenso dürfen die Tiere nicht erheblich gestört, ihre Fortpflanzungsstätten entnommen, beschädigt oder zerstört werden. Da diese Vögel jedes Jahr an ihre angestammten Brutstätten zurückkehren, sind diese auch nach ihrem Abflug in das Winterquartier – Anfang bis Mitte August – ganzjährig besonders geschützt.
Um nicht mit dem Artenschutz in Konflikt zu geraten, wird Hauseigentümern deshalb empfohlen, die Arbeiten erst Ende August zu beginnen und bis Mitte April abzuschließen.
Sofern von Maßnahmen unausweichlich brütende Tiere oder ihre Brutstellen betroffen sein können, ist es notwendig rechtzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221/58-18120, 58-18130 oder 58-18150 in Kontakt zu treten, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Hier können auch Kontakte zu Vogelexperten erfragt werden.