Hessen hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Straftatbestandes der Datenhehlerei im Bundesrat eingebracht. „Ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung organisierter Internetkriminalität", hob der Hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, Jörg-Uwe Hahn, hervor. „Die derzeitige Strafbarkeitslücke beim Handel mit rechtswidrig erlangten Daten, beispielsweise Kreditkartendaten, muss dringend geschlossen werden."
„Wer ein gestohlenes Fahrrad weiterverkauft, macht sich als Hehler strafbar. Wer aber zehntausend gestohlene Kreditkartendaten weiterverkauft, ist bislang strafrechtlich nicht zu fassen. Diese Lücke wollen wir schließen", sagt Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn.
Bei diesen Daten kann es sich um Zugangsdaten zum Online-Banking, zu Online-Auktionshäusern und E-Commerce- Plattformen, zu E-Mail-Providern, Online-Zahlungsdienstleistern oder sozialen Netzwerken handeln. Bei Rechtshilfeverfahren in der Vergangenheit wurden einzelne E-Mails mit Zehntausenden Kreditkartendaten entdeckt. "Mit Hilfe solcher Daten können erhebliche finanzielle Schäden angerichtet werden", so Justizminister Hahn: „Ich freue mich sehr, dass die Justizminister der Länder bei diesem wichtigen Thema an einem Strang ziehen und dem hessischen Vorschlag auf Ebene der Justizministerkonferenz nahezu einstimmig zugestimmt haben."
Die Idee zur Schaffung eines Straftatbestandes der Datenhehlerei kam nach Angaben Hahns von den hessischen Justizbehörden, die von ihren Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung von Datenhehlern berichtet hatten. Der Hessische Justizminister ergriff daraufhin auf der Justizministerkonferenz im Juni 2012 die Initiative und schlug seinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes vor.
Im September 2012 war der vom Hessischen Justizministerium erarbeitete neue Straftatbestand auf dem Deutschen Juristentag in München der Fachöffentlichkeit vorgestellt und mit dieser diskutiert worden. Auch dort wurde die Einführung des Straftatbestandes mit großer Mehrheit befürwortet. In der Folge wurde die strafrechtliche Praxis der Länder um Stellung-ahme zu dem Gesetzentwurf gebeten. Die Anregungen der Praxis wurden weitestgehend aufgegriffen und der Gesetzentwurf entsprechend praxisgerecht überarbeitet.
„Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit", so Justizminister Jörg-Uwe Hahn. „Wir konnten nun einen gelungenen Gesetzentwurf präsentieren, der den rechtlichen und praktischen Anforderungen bestmöglich gerecht wird."