Wer sich gerne mit Kleinkindern beschäftigen und sich noch etwas dazuverdienen möchte, für den könnte die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater das Richtige sein.
Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird wegen der individuellen Förderung sehr gerne von den Eltern in Anspruch genommen. Wer Interesse am Umgang mit Kindern hat, diese evtl. im eigenen Haushalt betreuen möchte und seine Arbeitszeit individuell gestalten will, dem dürfte die Tätigkeit als Tagespflegeperson gefallen.
Ab 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bereits ab dem ersten Geburtstag. Dieser Rechtsanspruch kann im Landkreis Südliche Weinstraße größtenteils in den Kindertagesstätten realisiert werden. In einzelnen Gemeinden, in denen dies jedoch nicht möglich ist, soll die Betreuung für das zweite Lebensjahr in Tagespflege erfolgen. Dies ist nach derzeitigem Stand in folgenden Gemeinden vorgesehen: Burrweiler, Edesheim, Freimersheim, Kleinfischlingen, Ramberg, Rinnthal, Vorderweidenthal, Waldrohrbach und Wernersberg.
Da das Kreisjugendamt für die Bedarfsplanung zuständig ist, obliegt ihm auch die Planung und Durchführung der Betreuungsangebote für alle Kinder mit Rechtsanspruch. In dieser Verantwortung berät und unterstützt das Kreisjugendamt Südliche Weinstraße Tagespflegeeltern und vermittelt ihnen die Kinder, deren Eltern eine Betreuung wünschen. Es übernimmt auch die finanzielle Vergütung und gewährt eine Unterstützung für die Kranken-, Renten-, Alters- und Unfallversicherung der Tagespflegepersonen. Um für diese Tätigkeit gerüstet zu sein, werden auch entsprechende Qualifizierungskurse angeboten.
Interessenten, insbesondere aus den genannten Gemeinden, wenden sich bitte an die zuständigen Fachkräfte des Kreisjugendamtes Claudia Mardo-Wickersheimer (Telefon 06341 940-479) und Petra Zehler (Telefon 06341 940-476). Bei Interesse können dort noch offene Fragen beantwortet und entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden.