Wohneigentum für Familien

Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner (Mitte) besucht Familie Braun, die mit Hilfe der städtischen Wohnraumförderung ihr Haus im Schollengewann gebaut hat: (v. l.) Dr. Michael Braun, Tochter Charlotte, Ellen Braun und Sohn Lennart.

Die städtische Wohnraumförderung hilft beim Haus- und Wohnungskauf

Familien, die sich in Heidelberg ihren Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten, können auf ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot von Stadt und Land zurückgreifen. Über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informierte Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner im Rahmen einer Pressekonferenz im Neubaugebiet Schollengewann bei Familie Braun.

Die Brauns haben das Unterstützungsangebot der Stadt genutzt und konnten sich mit Hilfe eines Bankkredits und eines städtischen Zinszuschusses ihr neues Fertighaus finanzieren. „Wir haben die Rechnung aufgemacht, was Pendeln angesichts der heutigen Energiepreise kostet und wie viel Lebensqualität dabei auf der Strecke bleibt. Deshalb haben wir uns bei der Objektsuche auf Heidelberg konzentriert“, sagt Dr. Michael Braun.

Im Schollengewann wurde die Familie fündig. Ihr neues Eigenheim hat eine Wohnfläche von 140 Quadratmetern und mit circa 1.170 Euro ist die monatliche Belastung geringer als die Miete, die sie zuvor zahlen mussten. Auch die Energiekosten sind dank hoher Energieeffizienz niedriger.

Wohneigentum für Familien

Die Wohnraumförderung der Stadt Heidelberg unterstützt Familien wie die Brauns auf vielfältige Weise beim Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum. Sie vermittelt Förderdarlehen der Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) und bietet bei entsprechender Bedürftigkeit noch zusätzliche finanzielle Hilfe durch das städtische Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“.

„Das Förderprogramm ist ein wichtiger Baustein, um jungen Familien in Heidelberg eine Perspektive zu bieten. Es ermöglicht ihnen, zu attraktiven Konditionen Wohneigentum zu erwerben“, sagt Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner.

Mit dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ können Paare mit oder ohne Trauschein, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, sowie noch kinderlose junge Paare, bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Im Bedarfsfall kann das Förderdarlehen auch in einen Eigenkapitalzuschuss umgewandelt werden, um die eigenen Mittel auf die von der L-Bank geforderte Eigenkapitalquote von 15 Prozent aufzustocken.

Kauf oft günstiger als Miete

Die Landeswohnraumförderung eröffnet weitere Möglichkeiten. Durch ein sogenanntes Optionsdarlehen können auch Kinder gefördert werden, die erst innerhalb von sechs Jahren nach der Darlehensbewilligung hinzukommen.

Auch der Bau und Erwerb von barrierefreiem Wohnraum wird gefördert. Darüber hinaus können für energieeffiziente Neubaumaßnahmen Tilgungszuschüsse aus dem Landesprogramm, sowie beim Erwerb von Gebrauchtimmobilien KfW-Darlehen mit günstigen Konditionen in Anspruch genommen werden. Bei dem derzeit niedrigen Zinsniveau ist die Belastung aus der Finanzierung oft deutlich geringer als eine Anmietung von vergleichbarem Wohnraum.

Beispielrechnung

Am Beispiel einer vierköpfigen Familie wird dies besonders deutlich: Die Eheleute haben zusammen ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von circa 64.000 Euro und möchten Wohneigentum mit circa 120 Quadratmeter Wohnfläche erwerben. Die Gesamtkosten liegen bei rund 380.000 Euro. Dank dem zinsverbilligten L-Bank-Darlehen, einem zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss der Stadt sowie einem Optionsdarlehen liegt die anfängliche Zinsbelastung derzeit bei monatlich etwa 420 Euro. An Tilgung kommen noch etwa 520 Euro im Monat hinzu.

Selbst wenn ihr Gesamtbrutto-Jahreseinkommen die förderfähige Höchstgrenze im Landesprogramm überschreitet – 65.600 Euro für eine vierköpfige Familie –, sind sie noch in der Lage, mit einem durch städtische Mittel verbilligten Zinsdarlehen Wohneigentum zu finanzieren. Die Höchstgrenze im städtischen Förderprogramm liegt bei 72.200 Euro für vierköpfige Familien. Im Beispielsfall beliefe sich die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung auf etwa 960 Euro. Allerdings muss die Familie 15 Prozent der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln aufbringen.

Weitere Informationen

Neben dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ bietet die Stadt Heidelberg weitere Programme zur Eigentums- und Mietwohnraumförderung.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Technischen Bürgeramt unter der Telefonnummer 58-25100 oder 58-25110, sowie per E-Mail unter technisches.buergeramt@heidelberg.de zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.heidelberg.de/foerderprogramm, „Wohnraum“.