In diesen Tagen werden allen Antragstellerinnen/Antragstellern im Landkreis Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau, die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, ihre vorbereiteten individuellen Antragsunterlagen zur Beantragung der Agrarförderung 2013 zugesandt.
Wer keine Antragsunterlagen erhalten hat oder zusätzliche Antragsunterlagen benötigt, kann sich die Unterlagen direkt von der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, unter der Adresse www.suedliche-weinstrasse.de Rubrik „Was erledige ich wo“ – bei dem jeweiligen Förderverfahren -, herunterladen oder sich an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, in, Referat Landwirtschaft und Weinbau wenden.
Neuantragstellungen bei den entkoppelten Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn man über Zahlungsansprüche (ZA) verfügt. Der private ZA-Handel wird ausschließlich über das Internet abgewickelt und wird vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. unterstützt.
Mit dem Antrag Agrarförderung 2013 kann man bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bis spätestens 15. Mai 2013 folgende Beihilfen beantragen: Betriebsprämie (Aktivierung von Zahlungsansprüchen) und Flächenbeihilfen (Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten, sowie die Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen/Agrarumweltprogrammen (FUL und PAULa). Wichtiger Hinweis: Wer im Jahr 2013 eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung beantragt hat, oder im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens noch beantragt, muss einen Antrag für Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis stellen. Die Betriebe, die in den zurückliegenden Jahren eine Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung erhalten haben, sind verpflichtet, in den auf die Zahlung folgenden drei Jahren, einen Antrag auf Agrarförderung mit Abgabe des Flächennachweis zu stellen.
Die Anträge auf Gewährung einer Unterstützung zur Hagelversicherung für Weinbauflächen, werden den Antragstellerinnen/Antragstellern, die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, nicht automatisch zugesandt. Die Antragstellung erledigt in der Regel das von Ihnen beauftragte Versicherungsunternehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die Antragsunterlagen direkt von der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, unter der Adresse www.suedliche-weinstrasse.de Rubrik „Was erledige ich wo“ –Hagelversicherung-, herunterladen oder sich an die Kreisverwaltung wenden.
Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren sind bei den folgenden Sachbearbeitern erhältlich:
Umstrukturierung, PAULa Programmteile X, XI und XIII: Frau Herbott: Telefon: 06341 / 940 435
Allgemeine Fragen und Hagelversicherung: Herr Kieffer, Telefon: 06341 / 940 434
FUL, PAULa Programmteile IV, V, VII und XIV: Herr Kühner Telefon: 06341 / 940 438
Betriebsprämie und Ausgleichszulage: Herr Lehmann, Telefon: 06341 / 940 433
FUL, PAULa Programmteile I, II; VI;VIII, IX; XI; XII und XVI: Frau Nuber,Telefon: 06341 / 940 436
Für Fragen zur Antragstellung und/oder zum Handel von Zahlungsansprüchen steht das Beratungsangebot des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt, Tel. 06321/671-0, bzw. für Mitglieder, der Bauern- u. Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Tel. 06321/92747-0, zur Verfügung.