Wer ehrenamtlicher Richter am Amts- oder Landgericht werden will, kann sich jetzt bei der Stadt Mannheim als Schöffe bewerben. Schöffen werden durch Wahl bestimmt, sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Schöffen sind die Vertreter des Volkes – sie sollen mit ihrem Ehrenamt dazu beitragen, dass das Vertrauen in die Justiz erhalten bleibt. Sie sollen die juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse bereichern. Wie die Berufsrichter sind Schöffen zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Deshalb lautet der Eid, den sie zu Beginn ihrer Tätigkeit leisten müssen, dass sie "nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person" urteilen werden.
Die Stadt Mannheim erstellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für das Land- und Amtsgericht. Die Wahl findet im Herbst 2013 für die Jahre 2014 bis 2018 statt.
Wer Schöffe werden will, sollte sich bis 15. Mai 2013 beim Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen (Erwachsenengerichtsbarkeit) oder bis 22. April 2013beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt – (Jugendschöffenamt) bewerben.
Im Internet kann auf der Homepage der Stadt Mannheim unterwww.mannheim.de das offizielle Bewerbungsformular heruntergeladen werden. Telefonisch kann der Vordruck unter 0621/293-9635 (Erwachsenengerichtsbarkeit) oder 0621/293-3619 (Jugendschöffenamt) angefordert werden.
Voraussetzungen für das Ehrenamt sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Alter zwischen 25 und 69 (Stichtag: 1. Januar 2014) sowie der Wohnort Mannheim. Bei der Bewerbung zum Jugendschöffenamt sollen Erfahrungen in der Jugenderziehung vorliegen.