ADD verfügt sofortiges Sammlungsverbot gegen „Kindersuchhilfe e.V.“ in Rheinland-Pfalz

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Wegen erheblicher Zweifel an ordnungsgemäßen Sammlungen und einer zweckentsprechenden Verwendung des Sammlungsertrages hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Sammlungen der Kindersuchhilfe e.V. mit Sitz im bayerischen Aschaffenburg in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen das Sammlungsverbot einlegen.

Trotz Verpflichtungen der Kindersuchhilfe e.V., keine Sammlungen in Rheinland-Pfalz durchzuführen, werden weiterhin Altkleidersammlungen mittels Kleidercontainer im Namen des Vereins in Rheinland-Pfalz durchgeführt beziehungsweise wird hierzu aufgerufen, zuletzt in Bad Kreuznach und Nieder-Olm/Landkreis Mainz-Bingen. Verstöße gegen die landesweite Ordnungsverfügung der ADD haben Zwangsgelder zur Folge.

Sollten weiterhin in Rheinland-PfalzAltkleidersammlungen der Kindersuchhilfe e.V. erfolgen (zum Beispiel durch Aufstellen von Altkleidercontainern oder durch die Verteilung von Flyern), bittet die ADD um sofortige Mitteilung.Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechselung mit anderen Organisationen zu vermeiden.