„Jetzt muss das Land entscheiden. Wir haben viele Hinweise zusammen getragen, aber für die endgültige Entscheidung konnten wir dem Land keine einvernehmliche Empfehlung geben“, so der Leiter der Mediation, Eberhard Cherdron.
Innerhalb der Mediationsrunde ist es strittig geblieben, ob das Land beim Bund eine durchgängige 4-spurige Ausbaulösung für den Bundesverkehrswegeplanung anmelden soll.
Im Laufe der Mediation hatte es zwischendurch nach einer größeren Einigung ausgesehen. Aber angesichts der Auswirkungen eines vierspurigen Ausbaus insbesondere im vorderen Queichtal waren die Perspektiven eines Ausbaus wichtigen Beteiligten zu unsicher.
„Das zwischendurch geschnürte Paket mit einem gestuften Ausbau der B10, mit einem parallelen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, mit dem Versuch, ein Transitverbot für Schwerlastverkehr zu realisieren und mit Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erschien mir in vielen Punkten konsensfähig“, so Eberhard Cherdron. „Ich hoffe, dass die Landesregierung und die Beteiligten die vernünftigen Teilaspekte weiter verfolgen.“
Der Bericht mit der Darstellung der Konsens- und Dissenspunkte wird in Kürze veröffentlicht und dann dem Landes-Verkehrsminister überreicht.