Die Schulabteilung der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2013/2014 bis spätestens 15. März ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung, Friedrichstraße 1, abgegeben werden müssen.
Nach Ablauf dieser Frist können grundsätzlich keine Anträge mehr gestellt werden und die Lernmittel müssen auf eigene Kosten angeschafft werden.
Für die Bearbeitung werden der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die im Antrag geforderten Einkommensunterlagen benötigt. Nur dann kann der Schulträger den Antrag ohne Verzögerung bearbeiten.
Die Anträge auf Lernmittelfreiheit sollten auch gestellt werden, wenn noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr besuchen wird oder gegebenenfalls eine Klasse wiederholt werden muss. Die Entscheidung des Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr gilt auch bei einem späteren Wechsel der Schule oder einer Wiederholung der Klasse.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 06321/855-255 oder 06321/855-288 zur Verfügung.