Handel mit Haschisch, Marihuana, Kokain, Heroin und Extasy-Tabletten wurde gestern einem 40-Jährigen vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal zur Last gelegt.
Den Vorwurf des Handels mit großen Mengen Betäubungsmitteln, insbesondere des Handels mit einem Kilogramm Heroin, wies der gebürtige Kosovare jedoch von sich. Er habe Drogen konsumiert und mehrere Kontakte zu Dealern unterhalten, aber nie größere Geschäfte getätigt.
Die Schilderungen des Angeklagten boten eine Achterbahnfahrt durch das Drogenmilieu der Rhein-Neckar-Region und auch angrenzender Gebiete.
Der in Ludwigshafen lebende Familienvater hatte von einem bewegten Leben zu berichten. Vor dem Krieg auf dem Balkan Mitte der 1990er Jahre geflohen, fand er Arbeit und einen Lebensmittelpunkt in Mannheim, später in Ludwigshafen. Durch unterschiedlichste Um- und Missstände habe er irgendwann zu Drogen gegriffen und sich fast schon gewohnheitsmäßig in einem entsprechenden Milieu bewegt.
Der Vorwurf: Handel mit harten Drogen
Gegenstand des Verfahrens sind insbesondere drei größere Drogengeschäfte: Handel bzw. versuchter Handel mit einem Kilogramm Heroin, Besitz und versuchter Handel mit mehreren Kilogramm Marihuana und Geschäfte mit Exstasy-Tabletten. Letztere, es soll sich um 1000 Stück gehandelt haben, soll der Angeklagte gegen Marihuana getauscht und in der Folge größtenteils auch vertrieben haben.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden auch kleinere Mengen verschiedener Betäubungsmittel bei ihm gefunden.
Ein langwierig und recht umständlich angebahnter Verkauf von 6,5 Kilogramm Marihuana soll letztlich an der schlechten Qualität der Ware gescheitert sein. Ein Treffen mit einem möglichen Käufer in einer Wohnung in der Ludwigshafner Innenstadt sei deshalb ergebnislos geblieben.
Eine Person, die an mehreren Geschäften beteiligt gewesen sein soll und möglicherweise neue Aspekte zu dem Verfahren hätte beitragen können, ist zwischenzeitlich an den Folgen des Drogenkonsums verstorben.
Belastet durch ehemaligen Freund
Von besonderer Brisanz bei dem Verfahren ist der Umstand, dass die Hinweise auf die Drogengeschäfte, speziell auf den mutmaßlichen Heroinhandel, von einem früheren Freund kamen.
Dieser Hauptzeuge konnte sich mit einer Art „Lebensbeichte“ gegenüber der Polizei im Jahre 2010 aus der Untersuchungshaft befreien. Indem er all seine Kontakte und eigenen illegalen Handlungen offenlegte, kamen auch die mutmaßlichen Geschäfte des Angeklagten der Polizei zu Ohren.
9 Stiche in den Rücken
Roman Schweitzer, der Mannheimer Anwalt des Angeklagten, richtete sein Augenmerk auf die Motive dieser „Lebensbeichte“. Der Zeuge musste damals annehmen, dass ihn Aussagen des Angeklagten erst in Untersuchungshaft gebracht hatten.
Ein knappes halbes Jahr nach der Untersuchungshaft stach der Zeuge zudem neun Mal auf den Angeklagten ein, wofür er in einem früheren Verfahren am Landgericht Mannheim bereits verurteilt worden sei.
Eine zweite Zeugin, die damalige Lebensgefährtin des ersten Zeugen, erschien nicht zum Verhandlungstermin. Das Verfahren wird in der kommenden Woche am 20. Und 22. Februar fortgesetzt.