Seit Ende Januar werden keine Freizügigkeitsbescheinigungen für Bürger der Europäischen Union sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen mehr ausgestellt. Angehörige von Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums haben auch ohne eine solche Bescheinigung das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten und zu arbeiten.
Nur Staatsangehörige der neuen EU-Länder Bulgarien und Rumänien benötigen noch bis Ende 2013 für eine nichtselbstständige Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
Der Wegfall der Freizügigkeitsbescheinigung ist im überarbeiteten Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Damit soll bürokratischer Aufwand eingespart werden: Bisher wurden in Deutschland jährlich über eine halbe Million solcher Bescheinigungen ausgestellt. Die Freizügigkeitsbescheinigung war allerdings schon bisher nur eine Bestätigung des Aufenthalts- und Arbeitsrechts in Deutschland, beinhaltete aber keine formelle Erlaubnis.
Die Freizügigkeit ist eines der wesentlichen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger der EU.