Warnung vor Werbeveranstaltung

Aus aktuellem Anlass warnt die Stadtverwaltung Schifferstadt vor der Teilnahme an Werbeveranstaltungen. In der Regel handelt es sich dabei um Verkaufsveranstaltungen, zu denen die Bürger schriftlich eingeladen werden, wie beispielsweise zu einer Jubiläumsfeier oder auch zum „Großen Schnitzelessen“.

Wer sich hinter dem Veranstalter verbirgt, bleibt meist im Dunkeln. So fehlen in der Regel vom Absender Firmenanschrift, Telefonnummer oder eine zustellfähige Anschrift. Fehlen diese Angaben, handelt es sich um eine unseriöse Veranstaltung. „VIP-Einladungen“ zu solchen Veranstaltungen sollten vom Empfänger am Besten ignoriert werden.

Die Veranstalter versprechen häufig „Dankeschöngeschenke“ in Form von Geburtstagsgeschenken oder Präsentkörben. Bedanken wird sich die Branche allerdings nur bei Käufern. So kann beobachtet werden, dass Präsente erst ausgehändigt werden, wenn die Kunden die als Schnäppchen angepriesenen Waren erwerben. Im Übrigen sind die angebotenen Waren meist völlig überteuert.

Veranstaltungen, bei denen die Waren nicht nur präsentiert, sondern auch zum Verkauf angeboten werden, sind vom Veranstalter bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Aktuell sind jedoch solche Veranstaltungen bei der Stadtverwaltung nicht angemeldet.

Es spricht nichts gegen seriöse Verkaufsveranstaltungen, aber Kunden sollten sich niemals zu einer Bestellung oder zu einem Kauf verpflichtet fühlen. Und sie sollten nichts unterschreiben, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts. Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer.