ASB fordert Nachbesserungen zum geplanten Notfallsanitätergesetz

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Anfang März soll das neue Gesetz zum Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) im Bundestag verabschiedet werden. Es trägt den gewachsenen beruflichen Anforderungen im Rettungsdienst Rechnung. Grundlegende Punkte seien im Gesetzentwurf aber noch nicht geklärt, bemängelt der Arbeiter-Samariter-Bund Ludwigshafen.

„Wir brauchen eine klare Regelung für die Übernahme der Ausbildungskosten. Der Gesetzgeber muss hier nachbessern“, beton der Kreisvorsitzende Holger Scharff des ASB Ludwigshafen. Völlig offen ist ebenfalls, wer die Kosten für die drei- bis sechsmonatige Nachschulung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern übernehmen soll.

Der ASB Ludwigshafen kritisiert außerdem, dass nach dem Gesetzentwurf angehende Notfallsanitäter während ihrer dreijährigen Ausbildung nur als Praktikanten auf dem Rettungswagen mitfahren dürfen. „So können unsere Auszubildenden nicht genügend praktische Erfahrungen sammeln und unsere Rettungswachen müssen mit hohen Zusatzkosten rechnen“, gibt Geschäftsführer Jürgen Juchem Ludwigshafen zu bedenken. Der ASB setzt sich deshalb dafür ein, dass zukünftige Notfallsanitäter nach einer noch festzulegenden Einarbeitungszeit als vollwertiges Besatzungsmitglied im Rettungsdienst eingesetzt werden dürfen.

Notfallrettung müsse zudem als medizinische Leistung anerkannt werden, fordert der ASB. „Der Rettungsdienst bietet Höchstleistungsmedizin auf der Straße. Er leistet mehr als nur den Transport von Patienten“, sagt Geschäftsführer Jürgen Juchem. Gerade das geplante Notfallsanitätergesetz selbst unterstreicht die Notwendigkeit einer höheren fachlichen Anerkennung. Es räumt Notfallsanitätern mehr Kompetenzen ein. So dürfen diese in Zukunft invasive Maßnahmen, wie das Legen von venösen Zugängen, bis zum Eintreffen des Notarztes durchführen so der ASB Kreisvorsitzende Holger Scharff abschließend.