Am 31. Dezember 2013 endet die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern. Nach den entsprechenden Vorschriften sind die Gemeinden verpflichtet, geeignete Bürgerinnen und Bürger vorzuschlagen. Dabei sind alle Gruppen der Bevölkerung nach sozialer Stellung, Beruf, Alter und Geschlecht angemessen zu berücksichtigen.
In der heutigen Zeit ist es nicht selbstverständlich, Ehrenämter anzunehmen oder sich für solche zur Verfügung zu stellen. Auch ist es sehr viel einfacher, über zu milde oder zu strenge Strafen zu schimpfen, als selbst die Last der Verantwortung auf sich zu nehmen. Umso mehr sind Gesellschaft und Staat denjenigen zu Dank verpflichtet, die diese schwere Aufgabe dennoch auf sich nehmen.
Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern durch das Volk
Der Einsatz und das Engagement der Schöffinnen und Schöffen sind von großer Bedeutung. Sie ermöglichen es, dass unsere Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern durch das Volk selbst spricht. Damit leisten die Schöffinnen und Schöffen einen wichtigen Beitrag zu einer demokratischen Rechtsprechung.
Bei Interesse bitte melden
Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, wendet sich bitte bis 31. März 2013 an das
· Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13550, -13580 oder an das
· Kinder-und Jugendamt der Stadt Heidelberg, Friedrich-Ebert-Platz 3,69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-37510.
Informationen sind auch auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/wahlen abrufbar oder können per E-Mail an Wahldienststelle@Heidelberg.de erfragt werden.