Ab dem 2. Januar 2013 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2013 gestellt werden.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten einschließlich pilzwiderstandsfähigen Rebsorten wie z.B. Johanniter und Regent erfolgen. Zusätzlich können ab dem Jahr 2013 auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert werden.
Gegenüber dem Vorjahr werden die Fördersätze für die Maßnahmen außerhalb von Flurbereinigungen in Flachlagen auf 7.000 Euro pro Hektar und für die Erstellung extensiver Anlagen auf 6.000 Euro pro Hektar reduziert. Die übrigen Fördersätze bleiben unverändert. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen lediglich 5 Ar.
Die Kreisverwaltungen halten die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2013. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2013.