Auch wenn oft anders verfahren wird, der Herbst ist ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt für Schnittmaßnahmen an Gehölzen jeglicher Art.
Im Herbst verlagern laubabwerfende Gehölze Nähr- und Mineralstoffe aus den Blättern in Äste, Stamm und Wurzel. Sie benötigen diese Nährstoffe zum Wiederaustrieb im Frühjahr, zur Weiterentwicklung der Blütenknospen und vor allem als Frostschutz, durch die Erhöhung der Zellsaftkonzentration.
Wird die Rückverlagerung durch Schnitt unterbrochen, ist die Winterfrosthärte herabgesetzt. Es kann zu massiven Holz- und Stammschäden kommen, die das Wachstum der Pflanze behindern und bis hin zum Absterben führen können.
Besonders tiefe Temperaturen oder schnelle Frosteinbrüche, wie sie in den letzten Jahren auch in der Rheinebene vorgekommen sind, wirken sich dann verheerend aus.
Gefährdet sind vor allen junge Pflanzen und empfindlichere Pflanzenarten, die aus südlichen Regionen stammen.
Mit Schnittarbeiten wird deshalb erst mit Einkehr der Winterruhe, das heißt nach Ende des natürlichen Laubfalles, etwa im Dezember, begonnen.
Günstig ist es jedoch, das neue Jahr abzuwarten, bis die Winterfrostgefahr vorüber ist.
Diese Empfehlung gilt nicht nur für Obstgehölze sondern auch für Ziergehölze, insbesondere für Rosen.
Auskünfte und Tipps auch zu anderen gartenbaulichen Fragen gibt die Obst- und Gartenbauberatung beim Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221 58-28000.