Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte gestern über den Eilantrag der NPD zur Ablehnung der Durchführung einer Veranstaltung im Strecktal am 13.10. entschieden, dass die Stadt die angemeldete Veranstaltung als Versammlung zu behandeln hat. Die Stadt könne die Durchführung der Veranstaltung von Auflagen abhängig machen. Das Gericht wies in seiner Begründung explizit darauf hin, dass die Stadt einen anderen Ort als das Strecktal als Veranstaltungsort zuweisen könne, da vieles dafür spräche, dass der Strecktalpark objektiv nicht für die Veranstaltung geeignet sei.
Die Stadtverwaltung Pirmasens hat heute einen Auflagenbescheid erlassen, der u. a. folgende wesentlichen Festlegungen trifft:
– Die Versammlung wird räumlich auf den Parkplatz am Eisweiher beschränkt.
– Die Versammlung findet von 14.00 bis 20.00 Uhr statt.
– Der Ausschank von alkoholischen Getränken wird untersagt.
– Es sind Infrastrukturmaßnahmen in Bezug auf Beleuchtung und Entsorgung zu treffen.
– Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt zu der Veranstaltung auch in Begleitung Erziehungsberechtigter nicht gestattet. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet. Diese Regelung wurde insbesondere deshalb getroffen, da das Verwaltungsgericht sich den Darlegungen der Stadt anschloss, dass durch die Veranstaltung ein negativer Einfluss auf Kinder und Jugendliche zu befürchten sei, die die Musik und insbesondere die Texte der Rockgruppen hören könnten.
– Die Beschallung ist so auszurichten, dass an den in der Nähe befindlichen Wohnhäusern ein Schallpegel von 80 dB (A) und in kurzfristigen Geräuschspitzen 100 dB (A) nicht überschritten wird.
– Vertretern von Polizei, Jugendamt und Ordnungsamt ist ungehinderter Zugang zu allen Bereichen des Veranstaltungsortes zu gewähren.