Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium wird für Most und Wein des Jahrgangs 2012 die Säuerung zulassen. Die Ausnahmeregelung soll rückwirkend zum 1. September 2012 in Kraft treten, teilte das Ministerium heute mit.
Die Säuerung von Weinbauerzeugnissen ist nach den Vorschriften der Europäischen Union in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen die Säuerung ausnahmsweise zulassen.
In verschiedenen Teilen der Weinbaugebiete habe Trockenheit einzelner frühreifender Rebsorten zu sehr geringen Säurewerten geführt. Die Voraussetzung der außergewöhnlichen Witterungsbedingungen sei dadurch gegeben. Die Reifemessungen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum zeigten teilweise sehr geringe Werte, begründete das Ministerium die Ausnahmeregelung.
Die Säuerung ist für alle Erzeugnisse des Erntejahrgangs 2012 mit Ausnahme des Eisweins möglich, dessen Säuregehalt ausschließlich auf einer natürlichen Konzentrierung der Säure beruhen soll.