Deutschland soll für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver werden. Dazu ist am 1. August das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Es ermöglicht Hochschulabsolventen und anderen Fachkräften neue Möglichkeiten, ein Aufenthaltsrecht und den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland zu erhalten.
Wesentlichste Neuerung ist die Einführung der so genannten Blauen Karte EU (Blue Card) als neuen Aufenthaltstitel. Diesen können Akademiker und vergleichbar Qualifizierte aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen, in dem ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr vereinbart ist. In Berufen, in denen bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht – z. B. in den Bereichen Naturwissenschaft, Mathematik, Informatik sowie bei Ingenieuren und Ärzten – liegt die Gehaltsschwelle bei knapp 35.000 Euro.
Bei entsprechenden Deutsch-Kenntnissen erhalten Inhaber der Blauen Karte bereits nach 21 Beschäftigungsmonaten eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Auch für den Nachzug von Familienangehörigen zu diesem Personenkreis sieht das Gesetz Erleichterungen vor.
Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, sich zur Arbeitsplatzsuche sechs Monate lang in Deutschland aufzuhalten. In dieser Zeit darf jedoch nicht gearbeitet werden. Auch für ausländische Studenten und ausländische Absolventen deutscher Hochschulen enthält das Gesetz Vergünstigungen: Während des Studiums ist jetzt eine Beschäftigung für den Hinzuverdienst an 120 ganzen oder 240 halben Tagen pro Jahr erlaubt. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für 18 Monate erteilt werden. In dieser Zeit ist die Erwerbstätigkeit uneingeschränkt gestattet.
Die Ausländerbehörde der Stadt Mannheim berät gerne zu den Regelungen im Einzelnen – am besten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0621-293 3242 oder 3681.