Das Ministerium für Integration Baden-Württemberg hat Anfang August vorläufige Anwendungshinweise zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes herausgegeben. Damit will das Integrationsministerium sicherstellen, dass bis zu einer Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes humanitäre Verbesserungen für Flüchtlinge, insbesondere bei der Leistungsgewährung und Unterbringung, möglich werden.
Nach diesen Hinweisen können Kommunen künftig von der bisherigen Belegungsdichte von 4,5 Quadratmetern als Wohn- und Schlaffläche je Asylbewerberin und Asylbewerber abweichen. Die Stadt Heidelberg hat diese Fläche bisher bereits möglichst großzügig bemessen und sieht sich daher in ihrer Praxis vom Integrationsministerium bestätigt.
Außerdem erhalten die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, statt der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften auch andere geeignete Wohnformen vorzusehen, auch die Form der Leistungsgewährung kann jetzt flexibler gehandhabt werden. Bereits im Jahr 2009 hatte die Stadt Heidelberg die Ausgabe von Lebensmittelpaketen eingestellt und ein Wertgutscheinsystem eingeführt, um den Heidelberger Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Künftig können stattdessen nun auch Geldleistungen erbracht werden.
„In einem ersten Schritt wird das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg deshalb von der bisherigen Ausstellung von Wertgutscheinen auf die Auszahlung von Bargeld umstellen, sobald die laufenden Verträge dies zulassen“, so der Bürgermeister für Familie, Soziales und Kultur Dr. Joachim Gerner. „Die Stadt Heidelberg prüft aktuell, wie sie auch die weiteren Anwendungshinweise des Integrationsministeriums zügig umsetzen kann“, fährt Gerner fort. Um die Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren, hat das Amt für Soziales und Senioren Anfang September zu einer Expertenrunde aus Mitgliedern des Sozialausschusses und des Asylarbeitskreises eingeladen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 18. Juli 2012 entschieden, dass die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhöht und an die Regelbedarfe nach dem SGB XII angepasst werden müssen. Die daraus resultierenden erhöhten Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber hat die Stadt Heidelberg umgehend bereits zum 1. August 2012 ausgezahlt, so dass sich die Situation der Flüchtlinge in Heidelberg damit schon wesentlich verbessert hat.