In den vergangenen Wochen wurden in Pressemeldungen und Internetforen immer wieder von Fällen berichtigt, in denen Fahrzeughalter in Österreich und Italien mit Bußgeldern bis zum 500 Euro belegt wurden, da auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) bei der Angabe des amtlichen Kennzeichen ein Bindestrich aufgedruckt war, obwohl das Kennzeichenschild tatsächlich keinen Bindestrich enthält.
Der Service-Center Kfz-Zulassung bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass Fahrzeugscheine sowohl “mit“ als auch „ohne“ Bindestrich weiterhin gültig sind.
Nach zwischenzeitlichen Auskünften der österreichischen und der italienischen Botschaft werden weder in Italien noch in Österreich zugelassene Fahrzeuge aus Deutschland beanstandet oder gar mit Bußgeldern belegt, bei denen auf dem Fahrzeugschein ein Bindestrich aufgedruckt ist. Für eine Neuausstellung gibt es daher rechtlich keinen Anlass.
Sollte dennoch eine Neuausstellung eines Fahrzeugscheines bei der Zulassungsstelle beantragt werden, ist dies unter Vorlage des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) möglich. Die Ausstellung ist jedoch kostenpflichtig.