Der Ministerrat hat heute eine weitere Erleichterung für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste im Land beschlossen: Künftig können deren ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mit dem Führerschein Klasse B führen.
Innenminister Roger Lewentz sagte dazu: „Den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer und Fahrerinnen zur Verfügung, die größere Einsatzfahrzeuge bewegen dürfen, weil der seit 1999 gültige EU-Führerschein Klasse B nur noch das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gestattet. Deshalb haben wir schon im vergangenen Jahr die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren und vergleichbarer Institutionen in einem stark vereinfachten Verfahren die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen erwerben können. Diese Grenze hat der Ministerrat auf meinen Vorschlag hin auf 7,5 Tonnen erweitert.“
Der Minister erläuterte, dass die Regelung ausschließlich für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige gelte. „Es geht darum, ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr und in anderen Einsatzdiensten zu erleichtern, indem man sie insoweit von der Pflicht zum Erwerb des LKW-Führerscheins in einer regulären Fahrschule befreit. Die Erfahrungen mit der bisherigen Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen haben gezeigt, dass die Organisationen ihre ehrenamtlich Tätigen sorgfältig schulen und bisher sehr verantwortungsbewusst mit der Möglichkeit der erleichterten Fahrbefugnis umgehen“, so Lewentz.