Der Landkreistag hat vergeblich gewarnt, jetzt steht es fest: Die rheinland-pfälzischen Landkreise, im Ländervergleich ohnedies extrem hoch verschuldet, erhalten im Jahr 2012 vom Land nochmals rd. 30 Mio. € geringere laufende Zuweisungen als 2011. Dabei wurden bekanntlich vor Verabschiedung des aktuellen Landeshaushalts der Etat 2007 des Landes und alle Folgehaushalte wegen der unzureichenden kommunalen Finanzausstattung vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt. Gerade den Landkreisen stünden – so das Gericht – aufgrund der enormen Belastungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe deutlich höhere Landeszuweisungen zu.
Obwohl die kommunalen Spitzenverbände unisono für die Jahre 2012 und 2013 Sofort-maßnahmen gefordert hätten, habe man sich seitens der Landesregierung auf einen Prüfungsbedarf bis Ende 2013 zurückgezogen, so der Präsident des Deutschen Landkreistages und stellvertretende Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Hans Jörg Duppré (Landkreis Südwestpfalz). Folge: Eine bessere Finanzausstattung der Kreise sei erst für das Haushaltsjahr 2014 zu erwarten, während sich bis dahin in den Kreishaushalten weitere millionenschwere Defizite auftürmen. Noch schlimmer sei zu bewerten, dass die Landkreise trotz des Urteils in 2012 sogar rd. 30 Mio. € weniger laufende Zuweisungen vom Land erhalten sollen als in 2011. Duppré: „Wir werden keinesfalls tatenlos zusehen, dass das Land abtaucht und verfassungsrechtliche Vorgaben auf die lange Bank schiebt. Es kann auch nicht angehen, dass man für Leistungen aus dem Entschuldungsfonds Kürzungen an anderer Stelle vornimmt.“
Der Geschäftsführende Direktor des Landkreistages, Ernst Beucher, beklagt zudem die bislang wenig zielführenden Erkenntnisse aus der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ des Landtags. „Während anderen Orts im Landeshaushalt kurzfristig mehrere 100 Mio. € aktiviert und in Abgang gestellt werden können, lässt das Land seine Kommunen weiter im Regen stehen und treibt damit die Neuverschuldung weiter in die Höhe“, so Beucher. Es sei unverantwortlich, dass sich das Land nach dem klaren Urteil des VGH vom 14.02.2012 keinen Millimeter bewegt habe und den Kommunen beispielsweise rd. 75 Mio. € aus der Abrechnung des Kommunalen Finanzausgleichs 2011 weiter vorenthalte. Ohne einen Nachtragshaushalt, der die Finanzsituation der Kommunen deutlich verbessert, werde auch der Kommunale Entschuldungsfonds ad absurdum geführt.
Die überfällige Reform der kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz sei im Übrigen bei Weitem nicht nur eine Frage des Kommunalen Finanzausgleichs, so Landrat Duppré. Vielmehr müsse sich das Land auch unmittelbar viel höher an den kommunalen Lasten der Sozial- und Jugendhilfe beteiligen. „Nachdem die Kommunen auf breiter Front die Steuern erhöht haben und auch der Bund sich deutlich bewegt hat, darf sich das Land als – so auch der VGH – hauptverantwortlicher Gewährträger für die Finanzhoheit der Kommunen nicht länger sperren!“
„Eine verfassungskonforme und verantwortungsvolle Finanzpolitik des Landes gegenüber seinen Kommunen“, so Duppré abschließend, „setzt jetzt schnelles Handeln voraus. Das Land muss sofort einen spürbaren und nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Finanzsituation der Kreise leisten.“