Die Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Dagmar Barzen, und der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, unterzeichneten den Konsolidierungsvertrag, der die Aufnahme des Landkreises in den Entschuldungsfonds des Landes ermöglicht.
Im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) werden die Schulden aus laufenden Geschäftsvorgängen (Liquiditätsschulden) reduziert. Der Landkreis Germersheim weist zum maßgeblichen Zeitpunkt rund 42 Millionen Euro solcher Schulden auf. Da hiervon rund 78 Prozent als Gesamtleistung aus dem KEFRP
berücksichtigt werden, beträgt dieser für den Landkreis Germersheim über die Laufzeit von 15 Jahren unter Berücksichtigung aller drei Finanzierungsteile rund 33 Millionen Euro. Die Jahresleistung beläuft sich auf rund 2,1 Millionen Euro, wovon der Landkreis rund 720.000 Euro durch eigene Maßnahmen aufbringen muss. Diesen jährlichen Konsolidierungsbeitrag erwirtschaftet der Landkreis Germersheim durch die Erhöhung der Kreisumlage. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam einen bedeutenden Schritt tun, um die finanziell angespannte Lage der Kommunen positiv zu verändern. Nur durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen wird es uns gelingen, die finanzielle Situation der Landkreise, Städte und Gemeinden wieder auf eine zukunftsfähige Basis zu stellen“, sagte ADD-Präsidentin Dagmar Barzen.
Landrat Dr. Fritz Brechtel begrüßt ebenfalls die Vertragsunterzeichnung: „Mit der Vereinbarung verpflichtet sich der Kreis zu Konsolidierungsmaßnahmen, die spürbar zur Entschuldung des Kreises beitragen. Wir wollen damit unsere Möglichkeiten nutzen, um unserer Verantwortung für die nachhaltige Finanzierungsfähigkeit des Kreishaushaltes gerecht werden.“ Der Landrat erinnert gleichzeitig daran, dass die wesentliche Ursache der defizitären Kreishaushalte im Bereich der gesetzlichen Aufgaben und somit außerhalb des Wirkungsbereiches des Landkreises liege.
Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz, der zum 01.01.2012 startete, hat zum Ziel die Liquiditätskreditverschuldung betroffener Kommunen durch attraktive Entschuldungshilfen zu unterstützen und damit zugleich weitere eigene Konsolidierungsanstrengungen der Kommunen zu initiieren. Im Rahmen des solidarisch finanzierten
Entschuldungsprogramms treten sich Land und Kommunen als Vertragspartner gegenüber. Der KEF-RP spiest sich aus drei Teilen; ein Teil der Gelder kommt aus dem kommunalen Finanzausgleich, der Zweite aus dem Landeshaushalt und der Dritte aus dem Konsolidierungsbeitrag der Kommune, ohne allerdings im Landeshaushalt vereinnahmt zu werden.