Legionellen in der Hausinstallation – Was müssen Vereine beachten?

In der aktuellen Pfalzsport-Ausgabe informiert der Sportbund Pfalz seine Vereine über die geänderte Trinkwasserverordnung, die natürlich auch für Sportvereine gilt.

 

Die geänderte Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – kurz Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – ist am 01.11.2011 in Kraft getreten. Die Trinkwasserverordnung beinhaltet eine Anzeige- und Untersuchungspflicht, von der auch Vereine betroffen sind.

Neu ist seit dem 01.11.2011, dass sogenannte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden müssen, wenn aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (oder gewerblichen) Tätigkeit abgegeben wird (§ 13 (5) TrinkwV 2011).

Was ist unter einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung zu verstehen?

Es gibt zwei Kriterien, von denen nur eines erfüllt sein muss, um von einer Großanlage zu sprechen:

1. Die Anlage muss einen Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 l Inhalt haben.

oder

2. Die Rohrleitung, die vom Trinkwassererwärmer zu der am weitest entfernten Entnahmestelle führt, darf nicht mehr als 3 l Rohrinhalt aufweisen. (Bei einem Kupferrohr DN 15 erreicht man mit rund 15 m Rohrlänge einen Rohrinhalt von 3 l).

Ist im Vereinsheim eine solche Großanlage vorhanden, so muss der Betrieb beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Das entsprechende Formular kann meist auf der Homepage der Kreisverwaltung herunter geladen oder direkt beim Gesundheitsamt angefordert werden. Diese Anzeige muss – sofern noch nicht geschehen – möglichst bald nachgeholt werden, die Anzeigepflicht besteht seit dem 01.11.2011.

Die angezeigten Großanlagen müssen jährlich auf Legionellen hin untersucht werden. Die Probenahmen und die Untersuchungen dürfen nur durch akkreditierte Labore durchgeführt werden. Die Landesliste kann auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz heruntergeladen werden. Vereine müssten sich ein zugelassenes Labor aus der Liste auswählen und mit der Probenahme und Untersuchung auf Legionellen beauftragen.

Bevor Vereine diese Beauftragung vornehmen, sollten geeignete Probenahmestellen festgelegt und evtl. eingerichtet werden. Ein Installateur oder Heizungsfachmann kann dabei behilflich sein, die Probenahmestellen in der Warmwasserinstallation einzurichten: So muss eine Entnahmemöglichkeit am Ausgang des Warmwasserspeichers vorhanden sein, eine weitere am Zirkulationsrücklauf. Ferner muss man die Anzahl der Steigstränge kennen, die vom Warmwasserspeicher ausgehen. Am Ende eines jeden Steigstranges muss eine weitere Probe entnommen werden, und zwar meist an einem Handwaschbecken. Idealerweise sollten die Entnahmearmaturen durch Abflammen desinfizierbar sein, d.h. es dürfen nur hitzeunempfindliche Materialien verwendet werden.

Liegen die Ergebnisse vor, so hängt die weitere Vorgehensweise vom jeweiligen Gesundheitsamt ab: Zu klären ist, ob alle Ergebnisse dem Gesundheitsamt vorzulegen sind, oder ob nur die Ergebnisse vorgelegt werden müssen, bei denen eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100 Legionellen je 100 ml Probe vorliegt. Wird der technische Maßnahmewert von allen Ihren Proben eingehalten, so sind keine weiteren Maßnahmen not-wendig. Vereine müssen nur weiterhin 1-mal jährlich die Untersuchung auf Legionellen beauftragen.

Wird der technische Maßnahmewert von einer Probe überschritten, müssen weitere Schritte unternommen werden, die im Einzelfall mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen sind. Nach Abschluss der Maßnahmen besteht auch hier weiterhin die jährliche Untersuchungspflicht.

Einen Fragebogen zur Ermittlung, ob eine Anzeigenpflicht für einen Verein vorliegt, ist in der aktuellen Pfalzsport-Ausgabe Juli/August des Pfalzsport veröffentlicht. Der Sportbund Pfalz wird allen Vereinen, die den Fragebogen zurücksenden und untersuchungspflichtig sind, weitere Handlungsempfehlungen übermitteln.

Bei Fragen können sich Vereine an den Sportbund Pfalz, Herrn Thomas Schramm, T 0631.34112-24 oder Frau Carina Neumann, T 0631.34112-25 wenden.