Barrierefreiheit, gemeinschaftliches Wohnen sowie Pflege- und Unterstützungsleistungen gewinnen für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung zunehmend an Bedeutung. Dabei hat das selbstbestimmte Wohnen für die meisten Menschen nach wie vor oberste Priorität. Mit dem neuen Programm „Förderung von Wohngruppen“ fördert das Land die Schaffung von Mietwohnraum für gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen mit zinsgünstigen Baudarlehen über die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Mit dem Programm soll das Wohnungsangebot für gemeinschaftliches und barrierefreies Wohnen auch in ambulant betreuten Wohngruppen erweitern werden. Gefördert wird der Bau von Mietobjekten, in denen ältere Menschen mit Pflegebedarf, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Behinderung gemeinsam leben und in denen Unterstützungsleistungen vorhanden sind.
Investoren, die Mietwohneinheiten zur Einrichtung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften für diesen Personenkreis schaffen und preisgünstig zur Verfügung stellen, können Fördermittel beantragen. Nicht nur der Neubau wird gefördert, auch der Ersatzneubau nach Abriss, der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und die Erweiterung von Wohnraum mit Individual- und Gemeinschaftswohnfläche. Investoren erhalten Baudarlehen mit einem Zinssatz in Höhe von einem Prozent in den ersten zehn Jahren. Die Mieter müssen eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten.
Investoren können ihr Bauvorhaben direkt bei der ISB zur Einplanung anmelden. Informationen vorab erteilt die Kreisverwaltung Germersheim, Heinrich Kindler, 07274/53-290 oder E-Mail: h.kindler@kreis-germersheim.de, die ISB unter der Telefonnummer 06131/6172-1991 oder per E-Mail an wohnraum@isb.rlp.de. Ausführliche Informationen zu diesem und weiteren Programmen der Wohnraum- und Wirtschaftsförderung unter www.isb.rlp.de.