Am 2. Juli 2012 beginnt in Mannheim der Verkauf des Sozialtickets. Zum Preis von jeweils 5 Euro können Mannheimer, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (dazu zählen zum Beispiel Hartz IV, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Wohngeld) sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, pro Monat bis zu zwei Mehrfahrten-Karten für Erwachsene für den öffentlichen Personennahverkehr erwerben. Dies entspricht zwei Mal fünf Einzeltickets der Preisstufe 2, die im regulären Verkauf jeweils 10,30 Euro kosten (Tarifstand: 01.01.2012).
Die Stadt Mannheim trägt den Differenzbetrag in Höhe von 5,30 Euro je Mehrfahrten-Karte. „Das Sozialticket soll sozial benachteiligten Menschen mehr Mobilität ermöglichen. Geringe finanzielle Mittel sollen keine Mobilitätseinschränkung darstellen“, so der zuständige Sozialbürgermeister Michael Grötsch.
Die Sozialtickets können ausschließlich im Kundenzentrum der RNV im Stadthaus N1 am Paradeplatz Mannheim gekauft werden.Voraussetzung für den ermäßigten Preis ist die Vorlage des Sozialpasses mit gültigem Berechtigungsstempel, des Personalausweises sowie die Zahlung des Eigenanteils des Kunden.
Leistungsberechtigte Personen, die noch keinen Sozialpass haben, können diesen bei folgenden Stellen erhalten:
•Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an ihren Sachbearbeiter beim Fachbereich Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren in K1
•Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II wenden sich entweder an ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter oder an die Bürgerdienste.
Kann der Inhaber des Sozialpasses nicht selbst das Kundenzentrum aufsuchen, so kann das Sozialticket gegen Vorlage des Sozialpasses, eines gültigen Personalausweises sowie einer Vollmacht des Berechtigten auch durch Vertreter abgeholt werden.
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat im Dezember 2011 beschlossen, pro Jahr 400.000 Euro zur Finanzierung des Sozialtickets zur Verfügung zu stellen.Damit stehen für Mannheimer, die Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, insgesamt maximal circa 75.500 Mehrfahrtenkarten (à 5 Abschnitte) pro Jahr zur Verfügung.