In diesem Artikel erklären Ihnen die Sicherheitsprofis der Polizei, das richtige Verhalten rund um Ihren Urlaub. Die Maßnahmen beginnen bereits zuhause, vor der Abreise. Mit allen wichtigen Infos und Telefonnummern, damit ihr nächster Urlaub eine schöne Erinnerung bleibt.
Viele Menschen planen ihren Jahresurlaub akribisch. Reiseziel, Urlaubsgestaltung durch Ausflüge oder sportliche Aktivitäten, Kosten und Gepäck, alles wird besprochen und trägt zur Vorfreude auf die wohlverdiente Erholungszeit bei. Das Thema "Sicherheit" wird nach den polizeilichen Erfahrungen leider häufig vernachlässigt. Mit den nachfolgenden Hinweisen will die Polizei dazu beitragen, Sicherheitsrisiken für Urlauberinnen und Urlauber zu vermindern.
1. Einbruch während des Urlaubs – das muss nicht sein !
Immer wieder erleben Urlauber nach Rückkehr eine böse Überraschung: In ihrer Abwesenheit wurde die Wohnung oder das Haus leergeräumt. Der Verlust erheblicher Sachwerte und meist auch psychische Beeinträchtigung sind die Folgen. Die Umstände der Schadensregulierung und sonst notwendige Maßnahmen lassen den Erholungswert des Urlaubs gegen Null sinken. Das muss nicht sein, wenn folgende Hinweise beachtet werden:
Einbrecher nutzen auch die Urlaubsabwesenheit der Bewohner, um – in der Regel mit einfachem Werkzeug – in Wohnungen und Häuser einzudringen. Unzureichend gesicherte Fenster und Türen lassen sich mit einem handelsüblichen Schraubendreher häufig in wenigen Sekunden geräuscharm öffnen.
Wirksamen Schutz vor Einbrüchen bieten insbesondere mechanische, im Einzelfall auch elektronische Schutzvorkehrungen, die auf das zu sichernde Objekt abgestimmt sein müssen. Mit einem Betrag ab etwa 100 Euro kann ein Fenster ausreichend gesichert werden. Investitionen in Sicherungsmaßnahmen lohnen sich immer, weil sie das ganze Jahr über wirksam sind. Kostenlose Beratung im Zentrum Polizeiliche Prävention des Polizeipräsidiums Rheinpfalz , 67059 Ludwigshafen, Bismarckstr. 116, Tel.: 0621-963-2510.
Keine Signale an Straftäter
Auch richtiges Verhalten hilft, Einbrüche während der Urlaubszeit zu vermeiden. Einbrecher scheuen das Risiko, erwischt zu werden. Sie achten deshalb auf Merkmale, die ihnen signalisieren, dass niemand zuhause ist. Heruntergelassene Rollläden, volle Briefkästen, vertrocknete Blumen oder wuchernde Gärten, Zettel an der Tür oder unachtsam besprochene Anrufbeantworter sind Hinweise, die der Urlauber dem Einbrecher besser nicht geben sollte. Deshalb sollten nicht einbruchhemmend konstruierte Rollläden entweder automatisch dem regulären Tagesablauf entsprechend gesteuert oder durch freundliche Nachbarn betätigt werden. Mindestens einmal am Tag sollte der Briefkasten kontrolliert und eventuell geleert werden.
Anrufbeantworter sollten während des Urlaubs ausgeschaltet sein. Stattdessen sollte man zumindest dem freundlichen Nachbarn oder der Nachbarin die Erreichbarkeit während des Urlaubs für Notfälle mitteilen. Der Nachbar sollte wissen, wer in Abwesenheit das Haus berechtigt betreten darf (zum Beispiel eigene Kinder, die nicht mit in den Urlaub fahren) und wann mit der Rückkehr der Bewohner zu rechnen ist.
Gute Nachbarschaft hilft
Die Schutzwirkung einer guten Nachbarschaft ist nicht zu unterschätzen. Alleine die Frage eines aufmerksamen Nachbarn an fremde Personen: "Kann ich Ihnen helfen?" ist geeignet, das Wiedererkennungsrisiko einem Täter deutlich zu machen und ihn von seiner Tat eventuell abzuhalten. Natürlich sollten in einer Antwort alle Hinweise auf längerfristige Abwesenheit von Anwohnern vermieden werden. Übrigens: Auch die gute Nachbarschaft wirkt das ganze Jahr über kriminalitätsreduzierend und sicherheitsfördernd und wird durch eine kleine Anerkennung nach dem Urlaub und das Versprechen der gegenseitigen Hilfe am besten erhalten.
2. Sicherheit während der Reise:
Abhängig von der Art der Urlaubsreise, z. B. mit der Bahn, dem Pkw, Caravan, Wohnmobil oder dem Flugzeug sind unterschiedliche Verhaltensweisen sicherheitsfördernd:
Reise mit dem Pkw/Caravan/Wohnmobil:
Es gibt Tätergruppen, die sich darauf spezialisiert haben, mobile Individualtouristen zu bestehlen oder zu berauben. Diebstahl von Urlaubsgepäck aus dem Fahrzeug während der Rast lässt sich vermeiden, indem immer das Fahrzeug im Auge behalten wird. Wertvolle Gegenstände wie Fotokamera, Handy, Handtasche mit Papieren sollten während der ganzen Urlaubsreise nie offen sichtbar und nie unbeaufsichtigt im Fahrzeug verbleiben, sondern wie Bargeld möglichst am Körper mitgeführt werden. Ein Fahrzeug ist kein Tresor.
Immer wieder werden von Tätergruppen kurze Stopps, zum Beispiel durch eine angebliche Panne oder an der Ampel genutzt, um durch offen stehende Seitenscheiben lose herumliegende Wertgegenstände zu entwenden. Auch die harmlose Frage nach dem Weg unter Vorhalt einer größeren Karte reicht häufig, um die Fahrzeuginsassen so abzulenken, dass ein Mittäter Wertgegenstände aus dem Fahrzeug unbemerkt stehlen kann.
Caravan/Wohnmobil:
In einigen seltenen Fällen sind Urlauber während des Schlafs im Wohnmobil oder Caravan bestohlen oder ausgeraubt worden. In manchen Fällen, speziell in Süd- und Osteuropa sind Schlafgase in den Innenraum eingeleitet worden, um ahnungslose Touristen zu berauben. Zur Vermeidung dieser Gefahr bietet der Caravan-Zubehör-Markt seit einiger Zeit Gaswarngeräte, aber auch anderes elektronisches und mechanisches Zubehör zur Sicherung oder Überwachung von Caravanfenstern und -türen an. Auf ausgewiesenen und gut besuchten Campingplätzen findet häufig eine Zugangskontrolle durch den Besitzer statt. Deshalb sind diese in der Regel sicherer, als wildes Campen in der Einsamkeit, was zudem häufig auch verboten ist.
Bahn- und Flugreisen:
Auf Flugplätzen und Bahnhöfen herrscht oft Gedränge. Diese Situation wird häufig zum Taschendiebstahl oder zum Diebstahl von oder aus Reisegepäck ausgenutzt. Deshalb gilt:
Wertsachen möglichst dicht am Körper tragen, Gepäck nie aus den Augen lassen.
Aufgrund der Sicherheitslage gelten insbesondere auf Flughäfen besondere Sicherheitsbestimmungen, die unbedingt zu beachten sind, sonst fängt der Urlaub bereits mit Ärger an. Taschen- und Gepäckdiebe arbeiten fast nie alleine. Deshalb ist bei Ansprache, Anrempeln oder gar Verschmutzung durch fremde Personen besondere Aufmerksamkeit geboten. Ein kurzer Augenblick der Unaufmerksamkeit genügt für erfahrene Täter, um sich wertvolle Sachen oder Bargeld anzueignen.
In Schlafwagen sollte die Tür verschlossen und zusätzlich z. B. mit einem Gepäckstück gesichert werden.
Umgang mit Zahlungsmitteln und Ausweisen:
Reiseschecks, EC- und Kreditkarten sind deutlich sicherer als Bargeld. Nehmen Sie daher so wenig wie möglich Bargeld mit, dies gilt für den Reiseweg und am Urlaubsort. Fertigen Sie von Ausweisen und Führerscheinen Kopien an, dies erleichtert die Wiederbeschaffung im Falle des Verlustes oder Diebstahls. Nutzen Sie Wertfächer und Hoteltresore. Sorgen Sie dafür, dass die PIN Ihrer EC-Karte nicht ausgespäht werden kann. Die PIN darf nie durch den Besitzer der Karte notiert werden! Lassen Sie EC- und Kreditkarten sofort bei Verlust sperren, um den Schaden zu reduzieren. Notieren Sie die nachfolgenden Sperr-Telefonnummern:
- EC-Karten – Telefon (0180) 5 021 021
- American Express – Telefon (0 69) 75 76 40 00
- Diners Club – Telefon (0 69) 6 61 66-123 / Fax (0 69) 6 61 66-124
- Eurocard – Telefon (0 69) 79 33-19 10 / Fax (0 69) 79 33-19 50
- VISA – Telefon (0 69) 6 65 71-333 / Fax (0 69) 6 66-847 oder -873
3. Geschäfte am Urlaubsort, Reisesouvenirs:
Preisunterschiede zwischen Herkunftsland und dem Urlaubsland sind für viele Touristen Anlass, sich am Ferienort auch mit "wertvollen" Reisesouvenirs einzudecken. Angebliche Antiquitäten, Markenuhren oder –schmuck werden vielfach in den Touristenzentren angeboten. Gegen einen Einkauf im Fachgeschäft ist sicherlich nichts einzuwenden, vor Käufen am Strand sei jedoch gewarnt. Oft handelt es sich bei der "Markenware" um Plagiate, die ihr Geld nicht wert sind. In vielen Ländern gelten darüber hinaus Ein- und/oder Ausfuhrverbote für bestimmte Gegenstände, z. B. Steine aus historischen Stätten, Tierhäuten, Elfenbeinartikel . Diese Verbote sind unbedingt vor dem Einkauf zu beachten, es droht sonst die Beschlagnahme, Geldverlust und eventuell gar ein Strafverfahren. Erst recht ist davon abzuraten, für fremde Personen etwas zu transportieren. Mancher Tourist wurde schon als Rauschgiftkurier missbraucht. Deshalb unbedingt das Gepäck unter Kontrolle halten.
Timesharing-Angebote:
Die gute Urlaubslaune weckt bei manchen Touristen das Bedürfnis, öfter oder preisgünstiger an den gleichen Urlaubsort zu reisen. Dieser Umstand und die Rechtsunkenntnis wird jedoch von unseriösen Personen häufig im Zusammenhang mit Timesharing missbraucht. Timesharing-Verträge sind in vielfältiger Form möglich. In der Grundform wird ein Vertrag geschlossen, der dem Timesharing-Anteilsinhaber gegen Bezahlung das Recht einräumt, in einem vorher festgelegten Zeitraum, für eine bestimmte Zeitdauer, in einer bestimmten Immobilie, Urlaub zu machen. Gleichzeitig kann man dieses Recht im Rahmen der Mitgliedschaft in der Tauschbörse tauschen. Ob Preis und Leistung in angemessenem Verhältnis stehen, ist meist fraglich. Häufig vergisst der Urlauber, dass er die Anreisen zum Timesharing-Objekt und Verpflegung zusätzlich zu diesem Vertrag finanzieren muss.
Häufig sind zudem jährliche Gebühren in schwankender und nicht genau definierter Höhe fällig. Kriminell wird dieses Modell jedoch, wenn anstelle eines Urlaubsanspruches nur ein Urlaubsbuchungsanspruch für teures Geld gekauft wird (sogenanntes Holiday-Pack). Häufig ist das Angebot zur gewünschten Zeit nicht verfügbar. Kriminell in der Regel auch sogenannte "Cash-Back-Programme", bei denen der Kaufpreis für das Holiday-Pack mit hoher Verzinsung und langer Laufzeit angelegt werden soll. Meist sind nach der Laufzeit die Gelder verloren und die Verantwortlichen des kaum kaschierten Investment-Programms verschwunden. Die potentiellen Kunden werden meist auf der Straße angesprochen, in entfernte Lokale "eingeladen" und dorthin auch transportiert. Im Stile einer Kaffeefahrt werden die "Gäste" unter Zeit- und Abschlussdruck gesetzt, mit kleinen Gewinnen und kostenlosen Getränken günstig gestimmt.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen,
- Vergleichen Sie gesprochenes und gedrucktes Wort genau,
- Unterzeichnen Sie nie an Ort und Stelle
- Gerade dann nicht, wenn Sie etwas nicht verstehen
- Unterzeichnen Sie nie ohne Ausstiegsklausel.
- Geben Sie gerade bei solchen Veranstaltungen niemals Ausweispapiere oder EC- oder Kreditkarten aus der Hand
- Geben Sie ihre Bankverbindung nicht preis.
- Leisten Sie keine Anzahlung.
Der Verkauf von Timesharing-Anteilen ist übrigens in der Regel schwierig, auch wenn es anders dargestellt wird. Betrüger machen sich auch diesen Umstand zunutze, wenn Sie zuhause den Anteil wieder verkaufen wollen. In diesem Fall geht es häufig um Vorschusszahlungen für Gebühren. Wenn Sie doch unbedacht gekauft haben, widerrufen Sie den Vertrag nachweisbar (Einschreiben mit Rückschein) gegenüber allen im Vertrag genannten Firmen und schalten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt ein.
4. Rückreise:
Grundsätzlich sollten Sie auf der Rückreise die gleichen Sicherheitshinweise, wie auf der Anreise befolgen.
Bitte beachten Sie unbedingt Zoll- und Einfuhrbestimmungen einschließlich eventueller Mengengrenzen.
5. Und wenn Sie doch Opfer einer Straftat wurden ?
Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Polizeidienststelle oder für weitere Informationen an das Zentrum Polizeiliche Prävention,67059 Ludwigshafen,
Bismarckstr. 116,
Tel.: 0621-963-2510,
Fax: 0621-963-2528,
e-mail: beratungszentrum.rheinpfalz@polizei.rlp.de