Da im Frühjahr und im Sommer vermehrt Wespen auftreten, gibt der Bereich Umwelt Tipps, wie man sich in Gegenwart der Insekten am besten verhält. So sollte die Anflugbahn zum Nest nicht längere Zeit verstellt, der Bereich in circa drei Meter Entfernung um das Nest nicht gestört und Erschütterungen und hektische Bewegungen in Nestnähe vermieden werden.
Gefährlich seien Wespenstiche für Personen, die unter einer Allergie gegen das Wespengift leiden. Die Reaktionen auf den Stich seien dann nicht örtlich begrenzt, sondern erfassen große Teile des Körpers und den Kreislauf. In diesen Fällen sei eine sofortige ärztliche Behandlung erforderlich. Die große Mehrzahl der bei uns lebenden Wespenarten verhalte sich friedlich.
Mehr Wissen über ihr Verhalten trage dazu bei, unnötige Vernichtungsaktionen zu vermeiden.
Wespen gehören, wie auch Bienen und Hummeln, zur Insektenordnung der Hautflügler. Dabei sind die "typischen" Wespen, zu denen auch die größte heimische Art, die Hornisse, gehört, Staaten bildende Wespen. Nur zwei der in Deutschland vorkommenden Arten, die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe, werden lästig, wenn sie sich im Spätsommer vermehrt an Obst, süßen Speisen und Getränken oder auf Fallobst zeigen. Die Staaten der Wespen bestehen circa ein halbes Jahr. Das Volk wird im Frühling von einer Königin gegründet und stirbt im Herbst bis auf die Jungköniginnen ab. Diese versuchen einzeln in Verstecken den Winter zu überdauern und dann im nächsten Frühjahr ein eigenes Volk zu bilden. Wespen sind als Insektenjäger eine natürliche Schädlingsbekämpfung. Sie verfüt-tern Fliegen, Schnaken, Mücken und Raupen an ihre Larven.
Die Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Vorkommen der Hornisse waren so stark zurückgegangen, dass sie durch die Bundesartenschutzverordnung in die Liste der besonders geschützten Arten aufgenommen werden musste. Damit dürfen Hornissen weder gestört, beeinträchtigt noch gar getötet werden. Befindet sich ein Hornissennest an einem kritischen Ort wie zum Beispiel einem Kindergarten, kann es durch einen Fachmann umgesiedelt werden. Hierzu ist jedoch eine Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde erforderlich.
Weitere Fragen beantwortet Marian Siedlec, Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Bereich Umwelt, Telefon: 0621/504-2955.