„Menschen im Betreuungsnetzwerk“, unter diesem Titel wurden bei der großen Jubiläumsfeier „20 Jahre Betreuungsrecht“ in Mainz ehrenamtliche Betreuer, aber auch hauptamtliche Mitarbeiter in Betreuungsangelegenheiten geehrt. Aus dem Landkreis Südliche Weinstraße wurde Roland Held, Leiter der Betreuungsbehörde in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, ausgezeichnet. Er ist seit 1993 Vertreter des Landkreistages Rheinpfalz-Pfalz in der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (BtG) Rheinland-Pfalz.
„Die Mitarbeiter der Betreuungsvereine und Behörden begleiten die ehrenamtlichen Betreuer bei ihrer schwierigen Arbeit und den vielfältigen Aufgaben“, so Georg Grabkowsky, ehemaliger Leiter der Abteilung Soziales und Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz, der die Ehrung überreichte. Er dankte Roland Held für die langjährige und engagierte Arbeit.
Einen zum Nachdenken anregender Programmpunkt bei der Feierstunde bot der Auftritt der Theatergruppe des Pamina Gymnasiums Herxheim. Die jungen Schauspielerinnen und Schauspieler des diesjährigen Abiturjahrgangs spielten zwei eindrucksvolle Szenen. Mit einer Autounfallszene einer jungen Frau und die daraus resultierenden Folgen, brachten sie dem Publikum die Hilflosigkeit einer im Koma liegenden Person nahe. Nicht nur das Publikum, sondern auch die Ministerin Malu Dreyer war begeistert.
Roland Held ist seit 42 Jahren beim Landkreis Südliche Weinstraße, seit über 25 Jahren leitet er den Bereich der Amtsvormundschaften und –pflegschaften für Volljährige und seit 1992 leitet er die Betreuungsbehörde. Er hat im Jahr 1986 die regionale Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörden der Vorderpfalz gegründet. Roland Held ist besonders froh und dankbar auf die über zwei Jahrzehnte sehr gute Zusammenarbeit mit den drei im Landkreis SÜW anerkannten Betreuungsvereinen sowie mit der überörtlichen Betreuungsbehörde in Mainz.
Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht, indem sie einen so genannten Sozialbericht abgibt und einen geeigneten Betreuer oder Bevollmächtigen bei der zivilen Unterbringung unterstützt. Weiter berät und unterstützt die Betreuungsbehörde die gesetzlichen Betreuer und Bevollmächtigten, prüft und anerkennt die Berufsbetreuer, berät zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen. Aber auch Netzwerkarbeit, die Zusammenarbeit mit den im Landkreis anerkannten Betreuungsvereinen sowie mit der überörtlichen Betreuungsbehörde und die Öffentlichkeitsarbeit zählen zu dem Tätigkeitsbereich.