Heute Morgen hat Hausmeister Senol Tünel die Rheinland-Pfalz-Fahne aus dem Lager geholt und im ersten Stock des Rathauses, direkt über den Haupteingang am Markt, befestigt. Der Anlass: Am 18. Mai 1947 haben die Bürger von Rheinland-Pfalz in einer Volksabstimmung ihre Verfassung verabschiedet und den ersten Landtag gewählt. Bis zum Einbruch der Dunkelheit wird die Fahne im Wind flattern, dann bringt Tünel sie zurück ins Depot.
Die Beflaggung des Rathauses und anderer öffentlicher Gebäude wie Schulen, Stiftungen oder Gebäude von Körperschaften folgt einem jährlichen Beflaggungskalender, der auch festlegt, welche Fahne zu welchem Anlass gewählt werden muss. Erster Termin – einer von zwei Halbmast-Beflaggungen – ist am 27. Januar der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“. Am 1. Mai wird dem „Tag der Arbeit“ gedacht und am 9. Mai dem Europatag. Am heutigen 18. Mai wird an die Landesverfassung erinnert und am 23. Mai an den Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes.
Am 17. Juni hängt eine Fahne zum Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahr 1953 vor dem Rathaus, am 20. Juli zum Jahrestag des Aufstands gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus 1944. Zum Gedenken an den „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober wird ebenfalls beflaggt, „Halbmast“ ist am Volkstrauertag, dem zweiten Sonntag vor dem 1. Advent, vorgesehen.
Darüber hinaus wird eine Fahne an Tagen allgemeiner Wahlen – Wahl zum Europäischen Parlament sowie Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen – gehisst.
Festgelegt werden die Termine und Anlässe durch die Landesverordnung über die Beflaggung von Dienstgebäuden. Daneben kann der Ministerpräsident bei besonderen Geschehnissen eine Beflaggung anordnen. Die Größe der Flaggen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Höhe der beflaggten Gebäude stehen. Sind an einem Gebäude mehrere Flaggen gesetzt, so sollen sie gleich groß sein.
Staatliche Verwaltungen setzen grundsätzlich die Landesflagge, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Schulen die Landes- und Bundesflagge. Bei Anlässen, die Europa betreffen, wird – soweit möglich – auch die Europaflagge gesetzt.
Die Beflaggung beginnt um 8 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.