In der Auseinandersetzung zwischen der Stadt Speyer und dem rechtsgerichteten „Nationalen und sozialen Aktionsbündnis 1. Mai“ gibt es neue Entwicklungen. Beim Verwaltungsgericht Neustadt ist ein „Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ des Aktionsbündnisses eingegangen, um das Versammlungsverbot der Stadt Speyer auszuhebeln.
Die Stadt wird in einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht ihre ablehnende Haltung gegen diese Demonstration rechtsradikaler Gruppierungen am 1. Mai weiter begründen.