Das Antragsverfahren für die Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen der Europäischen Union im Weinbau wird für sehr stark durch Winterfrost geschädigte Weinberge nochmals eröffnet. Die Antragsfrist hierfür beginnt ab sofort und endet am 11. Mai 2012. Anträge können, wie gewohnt, bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.
Anträge stellen können betroffene Winzer, die frostgeschädigte Weinberge kurzfristig roden und noch in diesem Jahr wieder bestocken wollen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn ein Antrag gestellt wurde. Im Übrigen gelten die Bedingungen des Antragsverfahren 2012. Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagsorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich.
Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Die Höhe der Beihilfe beträgt zwischen 7.000 Euro/ha (bei extensiver Rebanlage) bis zu 9.500 Euro/ha (bei Flachlagen).
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sogar nur 5 Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von 2 m und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 m eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite vorgeschrieben.
Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Referat Landwirtschaft und Weinbau- abgeholt werden.
Die Antragsunterlagen sind bis spätestens 11. Mai 2012 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen (Ausschlussfrist).
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Antragsteller, die 2012 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2009 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, einen Antrag auf Agrarförderung bis zum 15. Mai 2012 mit einem detaillierten Flächennachweis stellen müssen.