Aufgrund einer Weisung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier wird auch in Speyer am Karfreitag keine Frühjahrsmesse stattfinden. Als Unterhaltungsveranstaltung sei die Frühjahrsmesse mit dem ernsten Charakter eines stillen Feiertags nicht vereinbar, heißt es in der Begründung der ADD.
Die langjährige und bisher nicht beanstandete Praxis in Speyer, dem Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) durch den Verzicht von Lautsprecheransagen und Musikdarbietungen Rechnung zu tragen, wurde seitens der Trierer Behörde für nicht geeignet erachtet. Lediglich ein generelles Durchführungsverbot entspreche den besonderen Schutzbestimmungen an stillen Feiertagen. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Speyer das Veranstaltungsverbot am Karfreitag sicherstellen. Seit 20 Jahren fällt die Speyerer Frühjahrsmesse auf das 2. Aprilwochenende, in rund 75 Prozent der Fälle war der Karfreitag ein Messetag. Die Messetradition in Speyer geht auf das Jahr 432 zurück.