Der Zensus 2011 geht im Landkreis Bad Dürkheim mit der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten in die letzte Runde. „Diese Befragung dient der genauen Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Erhard Freunscht.
Befragt wird nur in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Ziel sei es, Unstimmigkeiten zwischen Angaben in den Fragebögen zur Gebäude- und Wohnungszählung sowie den Einträgen im Einwohnermelderegister zu klären. „Das klassische Beispiel stellen Adressen dar, an denen die erwachsenen Kinder noch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber dort nicht mehr wohnen, da sie beispielsweise studieren,“ erläutert Anja Klose von der Erhebungsstelle im Kreishaus Bad Dürkheim.
Im, Landkreis Bad Dürkheim sind es 1480 zu befragende Adressen. Hier haben 45 von 48 Gemeinden weniger als 10.000 Einwohner, dort leben 60,6 Prozent der Kreisbevölkerung (80.242). In Gemeinden über 10.000 Einwohnern werden die Ergebnisse der Haushaltebefragung 2011 zur Berechnung der amtlichen Einwohnerzahlen herangezogen. Für kleinere Gemeinden eigne sich dieses Verfahren wegen des zu geringen Stichprobenumfangs nicht.
Die Befragung zur Klärung der Unstimmigkeiten umfasst nur wenige Angaben, versichert Anja Klose. Bezogen auf den Zensusstichtag 9. Mai 2011 werden besonders Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz), Anzahl der Personen im Haushalt sowie die Staatsangehörigkeit erfragt. Der Musterfragebogen ist im Internet unter www.statistik.rlp.de im Bereich Zensus 2011 / Downloads abrufbar.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten erfolgt durch ein persönliches Interview. Befragte erhalten dazu in den kommenden Wochen eine schriftliche Terminankündigung. Sie haben die Möglichkeit, die Angaben gegenüber der Interviewerin oder dem Interviewer zu machen oder den Fragebogen selbst auszufüllen und ihn im ausreichend frankierten Rückumschlag an die Erhebungsstelle der Kreisverwaltung zu senden. Als dritte Alternative steht eine sichere Online-Übermittlung zur Verfügung. Die erforderlichen Zugangsdaten stehen auf dem Fragebogen.
Wie generell beim Zensus 2011 gilt auch bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten, dass die erhobenen Daten nur im abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verbleiben. Andere Behörden oder Institutionen haben keinen Zugriff auf diese Informationen – auch nicht die Meldebehörden.