Die seit 1. Januar 2012 aus der Fusion der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH und der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) hervorgegangene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt die Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz für die Wohneigentum- und Modernisierungsprogramme im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung weiterhin um.
Darauf weist Marion Rasch von der Abteilung Liegenschaften und Bauverwaltung hin.
Den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Hauses oder einer Wohnung, sowie den Ersatzneubau nach Abriss fördert das Land Rheinland-Pfalz mit Zinsgarantiedarlehen. Die Konditionen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Der Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Dabei handelt es sich um eine einkommensabhängige Förderung. Die Höhe des Zinsgarantiedarlehens richtet sich neben der Höhe des Haushaltseinkommens und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen auch nach dem Standort des Objektes.
Wer seine Wohnimmobilie modernisieren möchte, kann ein Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank für einen Zinssatz von 1,7 Prozent jährlich beantragen. Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums sind Einkommensgrenzen zu beachten. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, barrierefreie Maßnahmen sowie die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts.
Im Modernisierungsprogramm bietet das Land zudem Investitionszuschüsse in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen müssen. Dazu gibt es einen speziellen Förderkatalog.
Für Zinsgarantiedarlehen gilt: Im Wohneigentumsprogramm und bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums wird für den Darlehensantrag über die Hausbank bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) eine Förderbestätigung von der für das Bau-, Kauf- oder Modernisierungsobjekt zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt. Diese Bestätigung stellt für das Stadtgebiet und die Ortsteile von Neustadt an der Weinstraße die Stadtverwaltung aus.
Ansprechpartner für alle generellen Fragen der Wohnraumförderung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon: 06131 6172-1991, wohnraum@isb.rlp.de, sowie die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Ansprechpartnerin für die Förderprogramme für das Stadtgebiet und die Ortsteile von Neustadt an der Weinstraße ist: Marion Rasch, Telefon: 06321 855-313, marion.rasch@stadt-nw.de, Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße.
Weitere Informationen im Internet unter: www.isb.rlp.de.