Bei einem Gespräch des Landrates mit den Leiterinnen und Leitern von Kindertagesstätten aus dem Landkreis wurde deutlich, dass es bei den Eltern im Landkreis Unsicherheiten wegen der Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung gibt.
Hierzu gibt das Jugendamt der Kreisverwaltung Germersheim nachfolgende Informationen:
Jedes Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, hat ab 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Dieser Rechtsanspruch richtet sich nicht generell auf einen Platz in einer Kindertagesstätte, sondern kann auch durch einen Platz in der Kindertagespflege gedeckt werden.
Ein Kind, welches das zweite Lebensjahr vollendet hat, hat seit dem 01.08.2010 bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten.
Zu beachten ist dabei, dass der Rechtsanspruch auf ein Vormittags- und Nachmittagsangebot (Teilzeitplatz) bezogen ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen durchgängigen Ganztagsplatz.
Für ein Kind, welches das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist der Landkreis bestrebt, die bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in für diese Altersgruppe geeigneten Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege zu gewährleisten, wenn die Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgehen (oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.)
Soweit für ein Schulkind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eine Betreuung nicht im Rahmen der Schule erfolgt, ist der Landkreis bestrebt, eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten, bzw. in anderen für diese Altersgruppe geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege zu gewährleisten.
„Der Landkreis Germersheim ist in Sachen Kinderbetreuung sowohl im Kleinkind- und Kindergartenalter als auch in der Schülerbetreuung schon jetzt gut aufgestellt und bietet bedarfsgerecht Plätze“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Der derzeitige Ausbau der U-3-Plätze ist nahezu abgeschlossen und wird weiter fortgesetzt.
Seit dem 1. August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Für Mittagessen wird vom Träger der Einrichtung ein gesonderter Beitrag erhoben.
Für Kinder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres, für Schulkinder, für Kinder in Krippen und für Kinder in Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Für Mittagessen wird vom Träger der Einrichtung ein gesonderter Beitrag erhoben.
Für weitere Fragen stehen Frau Monika Kaarow (Tel.: 07274/53-367) für den Bereich der Kindertagesstätten und Frau Kerstin Raithel (Tel.: 07274/53-491) für den Bereich der Kindertagespflege gerne zur Verfügung.