Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat in einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung festgestellt, dass die geplante Erweiterung des bestehenden Einrichtungshauses Ehrmann mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar sei.
Im Rahmen der Prüfung hatten vierzehn Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, sich zu der Erweiterungsmaßnahme und ihren erwarteten Auswirkungen zu äußern. „Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die geplante Vergrößerung der Verkaufsfläche an dem im Einzelhandelskonzept der Stadt Landau als Ergänzungsstandort ausgewiesenen Bereich raumordnerisch verträglich ist“, so der Präsident der SGD Süd, Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz.
Das bestehende Einrichtungshaus Ehrmann im Gewerbegebiet Nord von Landau plant eine Erweiterung um fünftausend Quadratmeter. Dies ist durch die Errichtung eines zweiten Obergeschosses auf dem bestehenden Gebäude um dreitausend Quadratmeter möglich. Zudem soll durch die Umnutzung eines Lagergebäudes eine weitere Verkaufsfläche von zweitausend Quadratmetern gewonnen werden.
Seimetz betont, dass die Verkaufsfläche für die innenstadtrelevanten Randsortimente, wie beispielsweise Haushaltswaren, Teppiche, Heimtextilien und Spielwaren auch nach der Verkaufsflächenerweiterung auf die zulässige Größe von eintausendeinhundert Quadratmetern begrenzt bleibe. Dies ist eine Maßgabe im raumordnerischen Entscheid.
Das Kernsortiment des Einrichtungshauses ist nicht innenstadtrelevant, so dass die vergrößerte Verkaufsfläche möglich ist.