Landrat Dr. Fritz Brechtel hat das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum Kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich begrüßt.
Brechtel: „Damit wird endlich offiziell klargestellt, dass wir seit Jahren zu wenig Geld für zu viele auf uns übertragenen Leistungen vom Land erhalten. Gleichzeitig fordere ich das Land Rheinland-Pfalz auf, nicht bis zum Jahr 2014 zu warten, sondern bereits im laufenden Jahr 2012 mit ersten Maßnahmen zu beginnen, um die Kreishaushalte zu entlasten. Aber nicht nur die unzureichende Finanzausstattung muss deutlich verbessert werden, auch die Ausgestaltung der den Landkreis auferlegten Standards bei Erfüllung seiner Aufgaben ist auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Dies würde, so der Verfassungsgerichtshof dazu beitragen, auch die Ausgaben des Landkreises weiter zu konsolideren.“
„Der Haushalt des Landkreises leidet seit Jahren unter einem strukturellen Defizit. In diesem Jahr plant das Land, die Landkreise noch stärker finanziell zu belasten“, so der Kreischef weiter. Als Beispiele führt er die Schülerbeförderung, Schulbuchausleihe, die Schulsozialarbeit und den Rückzug aus Jugendhilfemaßnahmen an.
Den Kreisen entstehen durch die Neuregelung der Schülerbeförderung enorme Kosten, die vom Land nicht ersetzt werden. Allein der Landkreis Germersheim verzeichnet dadurch eine jährliche Finanzierungslücke von über 200.000 Euro. Bereits im letzten Jahr hatte Brechtel deshalb eine sachgerechte und angemessene Erhöhung des vorgesehenen Mehrbelastungsausgleichs gefordert.
Dies gilt sinngemäß auch für die Aufwendungen, die dem Landkreis in Zusammenhang mit der Schulbuchausleihe entstehen. Die dafür vom Land gewährten pauschalierten Mittel sind nicht auskömmlich.
„Außerdem“, fordert der Landrat Brechtel weiter, „soll das Land die Absicht aufgeben, sich aus der Finanzierung der Schulsozialarbeit zurückzuziehen. Aktuell hat das Land angekündigt, die Landesförderung in diesem Jahr um 25 %, in 2013 um 50 % zu kürzen. Für den Kreis Germersheim entstehen dadurch zusätzliche Einnahmeverluste von ca. 50.000 Euro 2012 und 100.000 Euro in 2013.“
Ein anderes Beispiel sind Jugendhilfemaßnahmen. Brechtel macht die Rechnung auf: „Das Land hat sich seit 2003 aus den Jugendhilfemaßnahmen schrittweise zurückgezogen. Noch 2002 erstattete das Land dem Kreis als Trägern der öffentlichen Jugendhilfe einen Anteil der Kosten der Hilfen zur Erziehung, der Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen in Höhe von 25 %. Im Jahr 2011 betrug dieser Anteile gerade mal noch 14,2 %. Allein deshalb musste der Landkreis seit 2003 einen Einnahmeverlust von ca. 5,8 Mio. Euro in der Jugendhilfe kompensieren.“
Im gleichen Zeitraum wurden beispielsweise bei den stationären und teilstationären Hilfen in der Jugendhilfe durch Beschluss der Jugendhilfekommission auf Landesebene die aufzubringenden Leistungsentgelte um 11,52 % pauschal angehoben.
„Dies sind nur einige Paradebeispiele, weshalb ich das Land dazu auffordere, die Landkreise und kreisfreien Städte schon heute so zu entschädigen, dass keine Deckungslücken entstehen – und nicht erst in zwei Jahren wie im Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs festgelegt. Angesichts des Urteils des Verfassungsgerichtes darf das Land den Kommunen nicht noch weitere Lasten aufbürden. Denn das ist das Gegenteil dessen, was das Gericht festgestellt hat. Gleichzeitig kann eine konsequente und ehrliche Überprüfung der aktuellen Standards kurzfristig zu einer maßvollen Haushaltsentlastung beitragen.“