Auf dem Gebiet von Neustadt an der Weinstraße befinden sich aktuell zwölf Naturschutzgebiete, nun soll ein weiteres hinzukommen.
Der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) liegen Unterschutzstellungsanträge für das Gelände der ehemaligen Edonkaserne für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes vor. Diese Anträge haben verschiedene Naturschutzverbände gestellt.
Die SGD hat sich nun mit der Stadt Neustadt an der Weinstraße auf der Arbeitsebene über Inhalte und Schutzgebietsausweisungen abgestimmt.
Dabei ist die Schutzwürdigkeit des Geländes zwischen den Fachleuten der SGD und der Stadt Neustadt an der Weinstraße unstrittig. Die bestehende Nutzung und insbesondere der geplante Sportpark werden durch die angestrebte Ausweisung eines Schutzgebietes ebenfalls nicht in Frage gestellt.
Die SGD wird nun ein entsprechendes Unterschutzstellungsverfahren einleiten, in dessen Rahmen – einvernehmlich mit der Stadt Neustadt an der Weinstraße – weitere Details der Regelungen erarbeiten werden.
Oberbürgermeister Hans Georg Löffler begrüßt die frühzeitige Einbindung der Stadtverwaltung durch die SGD sehr und freut sich, dass sowohl die Bestandsnutzung als auch die Planungen der Stadt berücksichtigt werden.