Mit dem Jahreswechsel 2011/2012 dürfen Fahrzeuge mit der roten Plakette landesweit nicht mehr in die Umweltzonen fahren. Auch für Mannheim gilt, dass nur noch Autos mit grüner oder gelber Plakette in diesen Bereich dürfen.
Ausgenommen von dieser landesweiten Regelung ist Stuttgart. Hier dürfen die Autos mit der roten Plakette schon seit Juli 2010 nicht mehr in die Umweltzone fahren, die gelbe Plakette verliert in Stuttgart schon ab 2012 ihre Gültigkeit.
Betroffen von der neuen Regelung sind in Mannheim circa 3600 Fahrzeuge, was einem Anteil von circa 2,4 Prozent aller im Stadtgebiet zugelassenen Fahrzeuge entspricht. Etwa 800 Fahrzeuge mit roter Plakette sind in der Umweltzone gemeldet.
Der Fachbereich Straßenbetrieb und Grünflächen überklebt ab dem 2. Januar 2012 die roten Plaketten auf den Schildern an den jeweiligen Eingängen der Umweltzone, sodass spätestens ab dem 5. Januar die Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge mit roter Plakette gelten.
Das Aus der roten Feinstaubplakette ist Teil des Luftreinhalteplans für Mannheim. Diesen veröffentlichte das Regierungspräsidium Karlsruhe im März 2006. Kernpunkt des Luftreinhalteplans ist ein Bündel von 19 Maßnahmen, die die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung reduzieren sollen. Eine der wichtigsten Regelungen war die Plakettenpflicht für die Umweltzone. Seit 1. März 2008 dürfen Autos mit roter, gelber und grüner Feinstaubplakette in die Umweltzone fahren. Diese Festlegung war unumgänglich, da der Straßenverkehr nachweislich hauptsächlich für die Luftschadstoffbelastung verantwortlich ist. Als nächste Maßnahme sieht das abgestufte Konzept vor, nach dem Jahreswechsel 2012/2013 auch die gelbe Plakette in der Umweltzone zu verbieten. Konkret bedeutet dies, dass ab 2013 nur noch Autos mit grüner Plakette in die festgelegten Umweltzonen des Landes einfahren dürfen.