Die Kreisverwaltung Germersheim informiert alle Landwirte und Winzer, dass neue Anträge zur Gewährung einer Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen der Weinmarktordnung (WMO) für Pflanzungen im Jahr 2012 gestellt werden können.
Die Antragsunterlagen für die Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierungsmaßnahmen nach der Weinmarktordnung im Jahr 2012 sind bei der Kreisverwaltung Germersheim – Fachbereich Umwelt und Landwirtschaft, Sachgebiet Agrarförderung – Luitpoldplatz 1, 76726, Germersheim, vorrätig, bzw. können direkt von der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Download im Antragszeitraum heruntergeladen werden:
http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,-Wirtschaftsrecht/Agrarfoe….
Die Anträge können vom 2. Januar bis spätestens 31. Januar 2012 bei der Kreisverwaltung Germersheim im Sachgebiet Agrarförderung – gestellt werden (Ausschlussfrist).
Für Flächen im Weinbergsflurbereinigungsverfahren (nur außerhalb des Landkreises Germersheim) gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie beginnt voraussichtlich Anfang April und endet voraussichtlich am 30. April 2012.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit bei einer Zeilenbreite von 2 Metern in Flachlagen. Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Rebunterlage gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Rebunterlage wie in der Altanlage ist nicht möglich. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden.
Antragsteller, die ab dem Jahr 2012 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2009 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, müssen einen Antrag auf Agrarförderung bis spätestens 15. Mai 2012 abgeben.
Weitere Informationen können auch den neuen Antragsunterlagen entnommen werden.
Für Rückfragen steht bei der Kreisverwaltung Germersheim Herr Römer unter der Telefonnummer 07274/53-358 gerne zur Verfügung.