Dass Hauskatzen Raubtiere sein können, stellte ein Lambrechter Bürger fest. Auf seinem Grundstück hatte eine Katze einen Greifvogel gerissen.
Am 09. November 2011 schaute ein Bürger aus dem Fenster und sah eine Katze, die genüsslich etwas frass. "Das schaue ich mir genauer an", sagte er. Von weitem sah es aus, als ob die Katze eine Maus frass. Bei näherem Hinschauen musste das eine sehr grosse Maus gewesen sein. Er traute seinen Augen nicht: Die Katze hatte einen Greifvogel gerissen.
Nachdem die Katze mit dem Kadaver ausgiebig gespielt hatte, interessierte sie sich nicht nicht mehr für das tote Tier. Zurück blieben die Reste eines toten Greifvogels, ohne Kopf. Nun stellte sich die Frage der Entsorgung und der Zuständigkeit. "Vergraben scheidet vermutlich aus", dachte man sich und schrieb eine Email an die Kreisverwaltung (verantwortlich und zuständig für Tierkörperbeseitigungen).
Man bekam schnell eine Email mit der Aussage, dass "der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstückes, auf welchem ein Tierkörper oder Überreste eines Haustieres liegt, zur Beseitigung verpflichtet ist. Wildtiere unterliegen keiner Beseitigungspflicht nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz. Die Überreste sind zu begraben oder über den Restmüll zu entsorgen."
Zum Glück war die Todesursache offensichtlich. Wäre das Tier "am Stück" geblieben und wäre die Todesursache "ohne Fremdeinwirkung", eventuell noch in der Zeit der "Vogelgrippe", dann …….. (nicht auszudenken).
Übrigens: Als man am nächsten Tag nach dem Kadaver schaute, waren nur noch die Federn zu sehen. Die Vermutung liegt nahe, dass sich ein Fuchs mit den Überresten einen schönen Tag gemacht hat. Oder waren es Wölfe? Uns schaudert es…… [Fortsetzung folgt]